Voraussichtlich neue Corona-Regeln

Ab Montag | Anstieg im Landkreis über den Schwellenwert von 10

Am Freitag hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis den Schwellenwert von 10 bereits den zweiten Tag in Folge überschritten. Sollte der Wert auch am dritten Tag in Folge über der Inzidenz von 10 liegen, gelten voraussichtlich ab dem Montag, 16. August, wieder strengere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum.

Landkreis. »Für das Absinken der Sieben-Tage-Inzidenz ist das Mitwirken aller Bürgerinnen und Bürger entscheidend«, betont Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. »Durch die hohe Impfbereitschaft in unserem Landkreis wurden bereits gute Ergebnisse erzielt. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass wir uns auf der bisherigen Impfquote ausruhen. Die Impfbereitschaft, das Einhalten von Hygienevorschriften und ein umsichtiges Verhalten bei Krankheitsanzeichen oder -verdacht bleiben weiterhin entscheidend für die Eindämmung des Infektionsgeschehens.«

Welche Änderungen ergeben sich durch die voraussichtliche Überschreitung des Schwellenwertes? Erlaubt sind maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten im privaten und öffentlichen Raum. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht eingerechnet.

Bei privaten Zusammenkünften wie Feiern zuhause in der eigenen Wohnung, im eigenen Garten oder in angemieteten Flächen gelten die Kontaktbeschränkungen.

Im Bereich der Gastronomie kann im Rahmen einer privaten geschlossenen Feier mit bis zu 100 Personen gefeiert werden, sofern diese allesamt einen negativen Testnachweis vorlegen können oder den Nachweis, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die ­Testpflicht besteht nicht bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Wichtig: Die Grenze von 100 Personen zählt gleichwohl für alle anwesenden Personen, also auch für die Geimpften, Genesenen und Kinder. Alle Gäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, solange sie nicht am Tisch sitzen.

In den Geschäften besteht Maskenpflicht. Auf den Parkplätzen muss keine Maske getragen werden. Körpernahe Dienstleistungen sind weiter zulässig. Auch hier besteht eine Maskenplicht. Es sind medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Maske zu tragen.

In gastronomischen Betrieben besteht noch keine Testpflicht, die Maske muss allerdings im Innenbereich weiter aufgesetzt werden, sofern man nicht am Platz sitzt. Weiterhin erfolgt die Dokumentation der Kontaktdaten digital oder alternativ in Papierform.

Für den Besuch von Clubs, Diskotheken und Shisha-Lokalen ist ein negatives Testergebnis notwendig, ebenso das Tragen einer Maske, sofern man nicht am Platz sitzt.

Bei Urlaub in Niedersachsen mit Übernachtung sind ein Test bei Anreise sowie zusätzlich zwei Tests pro Woche notwendig.

Alle Formen von Schwimmbädern sowie Saunen haben geöffnet.

Bei touristischen Aktivitäten, etwa Schiffs- und Kutschfahrten, oder in Einrichtungen wie Zoos und Freizeitparks gilt in der Regel eine Maskenpflicht im Innenbereich. Hier ist das jeweilige Hygienekonzept zu beachten.

Kinos, Theater und Konzerthäuser sind geöffnet. Auch hier gilt die Maskenpflicht im Innenbereich, sofern man nicht am Sitzplatz ist.

Stadt- und Naturführungen sind ohne Maske zulässig.

Kontakt- wie auch Individualsport ist weiterhin möglich. Fitnessstudio sowie auch Duschen und Umkleiden bleiben geöffnet.

Die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot gelten nicht für Kontakte im Wahlkampf oder bei der Wahlwerbung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung öffent­licher Wahlen.lpd

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