Weitere Lockerungen im Landkreis

Bars können wieder öffnen

Landkreis. Das Land Niedersachsen hat seine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angepasst. Damit gelten ab dem heutigen Montag weitere Lockerungen. Im Bereich der Gastronomie dürfen nun auch Bars wieder öffnen. Bislang war der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, in denen eher Getränke als Speisen angeboten werden, untersagt. Clubs, Diskotheken sowie Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben weiter geschlossen. Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nun zu 80 Prozent belegt werden – für Ferienwohnungen und Ferienhäuser entfällt die bisherige Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen.

Auch Busreisen sind wieder erlaubt. Es sind allerdings Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. So ist beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht und Personen, die nicht aus dem gleichen oder einem weiteren Hausstand stammen, müssen den nötigen Hygieneabstand von eineinhalb Metern zueinander einhalten sowie zwischen ihren Sitzplätzen jeweils eine Sitzreihe unbesetzt lassen. Zusätzlich muss durch die Klimaanlage ein permanenter Luftaustausch sichergestellt sein und die Kontaktdaten der Reisenden erfasst werden.

Angebote für Kinder- und Jugendliche dürfen nun auch unter Aufsicht von Personen, die eine Juleica besitzen, stattfinden. Die Gruppen sind auf zehn Personen begrenzt. Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendgruppen wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager, sind allerdings bis nach den Sommerferien weiter nicht möglich.

Nachdem Spielplätze bereits Anfang Mai wieder betreten werden durften, ziehen jetzt die Indoor-Spielplätze nach. Schwimm- und Spaßbäder dürfen ebenfalls wieder öffnen. Saunen und ähnliche Einrichtungen bleiben allerdings weiter geschlossen.

Es gilt weiter, dass Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen sowie Volks-, Schützen-, Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen unabhängig von der Teilnehmerzahl bis 31. August verboten bleiben. Kulturelle Veranstaltungen, die im Freien stattfinden und von nicht mehr als 250 Personen besucht werden, dürften unter Auflagen stattfinden. Dazu gehört die Abstandsregelung von eineinhalb Metern, außerdem müssen die Zuschauer sitzen und die Kontaktdaten erfasst werden.

Sportler dürfen auch wieder Umkleidekabinen und Duschen nutzen. Allerdings gilt auch hier das allgemeine Abstandsgebot zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands. Trainingseinheiten dürfen auch außerhalb der Sportanlagen im Freien absolviert werden, wenn ein Trainer die Gruppe anleitet und der Abstand von zwei Metern eingehalten wird.

Versammlungen im Freien wie beispielsweise Demonstrationen bedürfen nun keiner gesonderten Genehmigung mehr, sondern werden nach dem Versammlungsgesetz behandelt. Sie sind also rechtzeitig anzumelden. Allerdings müssen die Veranstalter den Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus sicherstellen. Die örtlichen Behörden dürfen die Versammlung aus Infektionsschutzgründen beschränken.

An einer Beerdigung dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen. Nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie erhöht sich die Zahl der am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle. Auch an Hochzeitsfeiern und standesamtlichen Trauungen dürfen ab Montag bis zu 50 Personen teilnehmen.
In Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für welche mit Behinderungen muss ein Hygienekonzept unverzüglich den Bewohnern wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung ermöglichen. Auch das kurzzeitige Verlassen der Einrichtung soll ermöglicht werden. Ein kleiner Einkauf oder ein Spaziergang im Park wird damit für die mobilen Bewohner wieder möglich. Bei Neuaufnahmen entfällt die 14-tägige Quarantäne. Stattdessen muss die neu aufgenommene Person zwei Wochen lang einen Abstand von eineinhalb Metern zu anderen Bewohnern einhalten.

Trotz aller Lockerungen gilt weiter, dass ein Abstand von eineinhalb Metern zwischen zwei Personen, die nicht einem oder einem weiteren Hausstand angehören, einzuhalten ist. Auch müssen die Verantwortlichen Hygienemaßnahmen treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus zu vermindern. Für viele Aufenthalte gilt zudem, dass Familienname, Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer zu dokumentieren sind. Die Daten müssen für die Dauer von drei Wochen nach dem Besuch aufbewahrt werden, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Dies sind die wichtigsten Änderungen, die durch die neue Verordnung am 8. Juni in Kraft treten. Details findet man unter www.niedersachsen.de sowie Coronavirus und »Vorschriften der Landesregierung«. Die Regelungen gelten bis zum 22. Juni 2020.

Weitere Informationen zum Coronavirus, aktuellen Fallzahlen im Landkreis Northeim, häufigsten Fragen und Antworten sowie hilfreiche Links sind erhältlich unter www.landkreis-northeim.de/coronavirus.lpd

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