Lockerungen für den Mannschaftssport

Stufenplan 2.0. tritt in Kraft | Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 darf wieder ohne Test trainiert werden

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 ist, kann auf den Sportplätzen der Region wieder das runde Leder ohne Testpflicht rollen.

Einbeck. Seit Montag, 31. Mai ist auf Basis des Stufenplans die geänderte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Demzufolge sind bei entsprechender Inzidenz auch für den Sport Lockerungen in Sicht.

So ist bei einer Inzidenz von unter 35 Sport unter freiem Himmel im Verein unabhängig vom Alter unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig.
Bei einer Inzidenz von 35 bis 50 können Kinder, Jugendliche und Erwachsene Sport ohne Kontaktbeschränkung in Gruppen mit bis zu 30 Personen spielen. Trainer und Betreuer sowie Erwachsene benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das vor der Sportausübung nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest, der durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist hierzu ausreichend.

Bei einer Inzidenz, die zwischen 50 und 100 liegt, gilt für die Altersklassen bis einschließlich 18 Jahre, dass bis zu 30 Kinder und Jugendliche mit Kontakt Sport machen dürfen. Auch hier benötigen Trainer und Betreuer sowie 18-Jährige ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das vor der Sportausübung nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest, der durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ebenfalls ausreichend.

Erwachsene ab 19 Jahre können lediglich mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts ohne Kontaktbeschränkung trainieren. Für gemischte Gruppen mit Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen oder Gruppen mit Spielern ab 19 Jahre gilt, dass ein Training unter Einhaltung des Abstandes von zwei Metern oder bei einer Fläche von zehn Quadratmetern je Person möglich ist. Volljährige Spieler sowie alle Trainer und Betreuer benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis.

Bei einer Inzidenz von über 100 tritt die Notbremse in Kraft. Kontaktloser Individualsport kann nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes betrieben werden. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre ist ein kontaktloses Training unter freiem Himmel in Gruppen von maximal fünf Kindern möglich. Ihre Trainer und Trainerinnen benötigen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden vor der Sportausübung sein darf; auch ein Selbsttest, welcher durch den Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ausreichend.mc

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