Bezugsbedingungen
- Die Einbecker Morgenpost wird durch Austräger oder durch die Post zugestellt. Die Einbecker Morgenpost erscheint, außer sonntags, werktäglich, vormittags.
- Die derzeit und jeweils gültige monatliche Bezugsgebühr (inkl. Mehrwertsteuer) bei Austräger- und bei Postbezug ergibt sich aus der Preisangabe im Impressum der Druckausgabe. Der Verlag ist berechtigt, die Bezugsgebühr der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Die Preisanpassung wird rechtzeitig mit einer angemessenen Frist in der Einbecker Morgenpost bekannt gegeben.
- Die Zahlung der Abonnementgebühren erfolgt mittels SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung.
- Die Lieferung des Abonnements erfolgt an die jeweils angegebene Anschrift. Anschriftenänderungen sind dem Verlag mindestens sechs Tage vor der Änderung der Bezugsanschrift mitzuteilen. Bei Reisen ist eine Lieferung der Zeitung an den Urlaubsort gegen Erstattung der Versandkosten möglich, wenn die Urlaubsanschrift mindestens 4 Tage vor Antritt der Reise dem Verlag mitgeteilt wird.
- Wünscht der Abonnent eine Unterbrechung der Belieferung, so erfolgt keine Rückerstattung der Bezugsgebühren.
- Bei Nichterscheinen der Zeitung infolge höherer Gewalt (Betriebsstilllegung, Streik, Verbot, technische Störungen usw.) besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Entschädigung sowie kein Anspruch auf Kürzung bzw. Rückzahlung des Bezugsgeldes.
- Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der Bezugszeit jeweils automatisch von Monat zu Monat, wenn dieses nicht fristgerecht bis zum 20. des Vormonats gekündigt wird.
- Bei mehrmonatigen Bezugszeiträumen: Abbestellungen sind nach Ablauf der Bezugszeit nur bis zum 5. für den folgenden Kalendermonat möglich.
- Die Abbestellung hat schriftlich an den Verlag (Heinrich Rüttgerodt GmbH & Co KG, Marktplatz 12/14, 37574 Einbeck) zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Abbestellung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Verlag maßgeblich
- Mit dem Bezug der Einbecker Morgenpost erklärt sich der Abonnent damit einverstanden, dass die für die Verwaltung notwendigen Adressdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus gespeichert werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verlages.
DigitalPlus
- Das Digital-Abo beinhaltet die digitale Version der Zeitung in Form eines ePapers sowie eine App-Option. Dabei handelt es sich um einen kostenpflichtigen Mehrwertdienst der Heinrich Rüttgerodt GmbH & Co KG, welcher über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Er erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Ausgabe der Einbecker Morgenpost über das Internet. DigitalPlus ist im Abonnement zu beziehen.
- Die tagesaktuelle ePaper-Ausgabe wird in aller Regel spätestens ab zirka 3 Uhr morgens zur Verfügung stehen.
- Bei Nutzung des ePapers der Einbecker Morgenpost und der entsprechenden Tablet-App gilt das in der Druckausgabe veröffentlichte Impressum in der jeweils aktuellen Fassung.
- Die Inhalte des Angebotes dürfen von den Nutzern nur für eigene persönliche Zwecke verwendet werden. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise), insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist nicht gestattet oder bedarf einer schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung. Die gesamte Digital-Ausgabe einschließlich Layout und aller ihrer inhaltlichen Teile sind urheberrechtlich geschützt. Hierunter fallen auch alle Anzeigen und grafischen Leistungen, deren Gestaltung vom Verlag veranlasst wurde. Jede Verwertung ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Einspeicherung (Hyperlinks, Frame etc.) und Verarbeitung in anderen elektronischen Systemen und auf andere Datenträger jeder Art. Die Vervielfältigung der elektronischen Zeitung im Gesamten sowie in ihren einzelnen Bestandteilen ist, soweit nicht gesetzlich normierte Ausnahmetatbestände vorliegen, rechtswidrig und wird zivilrechtlich verfolgt.
- Es ist untersagt, Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Angaben in den Inhalten zu verändern und/oder zu beseitigen.
- Wir behalten uns vor, das Angebot insgesamt oder Teile davon jederzeit zu beenden oder einzuschränken. Insbesondere gehören dazu die kostenfreien Dienste und Angebote sowie auch die im registrierungspflichtigen Bereich. Soweit Nutzer sich für einen kostenpflichtigen Dienst registriert haben, erfolgt eine Einstellung der Dienste nach Ankündigung innerhalb einer angemessenen Frist.
- Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten des genutzten Internetanschlusses sind nicht Vertragsgegenstand und deshalb nicht in den Kosten für den Nutzen von DigitalPlus enthalten. Die Verbindungskosten werden getrennt vom jeweiligen Internetdienstleister des Kunden erhoben.
- Ein Nutzungsvertrag kommt erst mit einer Bestätigung durch den Verlag in Textform oder durch das Zusenden der Zugangsdaten zustande.
- Die derzeit und jeweils gültige monatliche Bezugsgebühr (inkl. Mehrwertsteuer) zu DigitalPlus und/oder dem Kombipaket der Einbecker Morgenpost ergeben sich aus der Preisangabe auf den jeweiligen Bestellseiten. Der Verlag ist berechtigt, die Bezugsgebühr der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Die Preisanpassung wird rechtzeitig mit einer angemessenen Frist in der Einbecker Morgenpost bekannt gegeben.
- Die Zahlung der Abonnementgebühren erfolgt mittels SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung. Bei Zahlungsverzug kann die Heinrich Rüttgerodt GmbH & Co KG vom Vertrag zurücktreten und/oder den Zugang zum Digital-Abo sperren.
- Wünscht der Abonnent eine Unterbrechung der Belieferung, so erfolgt keine Rückerstattung der Bezugsgebühren.
- Bei Nichterscheinen der Zeitung infolge höherer Gewalt (Betriebsstilllegung, Streik, Verbot, technische Störungen usw.) besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Entschädigung sowie kein Anspruch auf Kürzung bzw. Rückzahlung des Bezugsgeldes.
- Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der Bezugszeit jeweils automatisch von Monat zu Monat, wenn dieses nicht fristgerecht bis zum 20. eines Vormonats gekündigt wird.
- Bei mehrmonatigem Bezugszeiträumen: Abbestellungen sind nach Ablauf der Bezugszeit nur bis zum 5. für den folgenden Kalendermonat möglich.
- Die Abbestellung hat schriftlich an den Verlag (Heinrich Rüttgerodt GmbH & Co KG, Marktplatz 12/14, 37574 Einbeck) zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Abbestellung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Verlag maßgeblich.
- Die Heinrich Rüttgerodt GmbH & Co KG ist bemüht, den Zugang zu den Digital-Ausgaben 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen der Digital-Ausgabe infolge höherer Gewalt oder aufgrund Störung des Arbeitsfriedens oder technischer Störungen besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Technische Leitungsstörungen im Internet wie vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen System-Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie durch höhere Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Ebenso besteht in den Fällen technischer Störungen kein Anspruch auf Leistung von Schadenersatz oder Minderung des Bezugspreises.
- Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für die Digital-Ausgaben geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vornherein ausgeschlossen.
- Mit dem Bezug der Einbecker Morgenpost erklärt sich der Abonnent damit einverstanden, dass die für die Verwaltung notwendigen Adressdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus gespeichert werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verlages.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Verlag (Heinrich Rüttgerodt GmbH & Co KG, Marktplatz 12 / 14, 37574 Einbeck) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
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