Berufung zugelassen

Stadt verliert im Windrad-Rechtsstreit vor Verwaltungsgericht

Dassel. Die Stadt Dassel verliert im Windrad-Rechtsstreit gegen den Landkreis Northeim, das Verwaltungsgericht sieht kein Rechtsschutzinteresse beim Ersetzen des Einvernehmens durch den Landkreis Northeim. Die Verhandlung war in dieser Woche. Wie nun weiter verfahren wird, muss der Verwaltungsausschuss entscheiden.

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat ein Rechtsschutzinteresse der Stadt Dassel gegen das aufsichtsbehördliche Ersetzen des städtischen Einvernehmens durch den Landkreis Northeim nicht bestätigt. Zum Bau von Windenergieanlagen weise der Flächennutzungsplan der Stadt eine Fläche nordöstlich der Ortschaft Lüthorst aus.

Diese Fläche ist angesichts der modernen Anlagentechnik so unattraktiv, dass die Betreiber dieser Anlagen alternative Standorte bevorzugen. Da diese Flächen außerhalb der Ausweisung im Flächennutzungsplan liegen, ist ein Votum des Stadtrates für eine solche Abweichung erforderlich. Zum ersten Standort bei Portenhagen hatte der Rat seine Zustimmung erteilt.

Zum Bau der zweiten Anlage wurde im Rat der Stadt jedoch mehrheitlich diese Zustimmung verweigert, da die Erfahrungen aus dem Bau der ersten Anlage die Einschätzung als Störfaktor im Landschaftsbild geändert hatten.

Dementsprechend wurde das städtische Einvernehmen zum Bau der zweiten Windenergieanlage versagt. Als Genehmigungsbehörde hat der Landkreis Northeim das versagte Einvernehmen aufsichtsbehördlich ersetzt und nach einem erfolglos gebliebenen Widerspruch der Stadt hingegen die Baugenehmigung für die zweite Windenergieanlage erteilt.

Gegen das Ersetzen des Einvernehmens hat sich die Stadt Dassel vor dem Verwaltungsgericht gegen den Landkreis Northeim gewandt. In der Entscheidung vom Donnerstag ist diese Klage erfolglos geblieben. Das Gericht hat der Stadt Dassel ein eigenständiges Rechtsschutzinteresse gegen die Entscheidung des Landkreises abgesprochen, da die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen in der anschließenden Anlagengenehmigung aufgegangen sei. Die Stadt Dassel hätte daher auch den Rechtsweg gegen die Baugenehmigung für das Windrad beschreiten sollen.

Die Stadt ist in Abwägung der hierbei gesehenen Haftungsrisiken diesen Weg nicht gegangen, da eine rechtliche Klärung zum Einvernehmen als ausreichend betrachtet wurde. Hätte das Gericht ein fehlerhaftes Ersetzen des Einvernehmens durch den Landkreis festgestellt, wäre die Anlagengenehmigung fehlerhaft und damit durch den Landkreis zurückzunehmen gewesen.

Die Rechtsauffassung des Gerichtes hat die Stadt, die sich fachanwaltlich vertreten ließ, nach der mündlichen Urteilsbegründung des Gerichtes nicht überzeugt. Zudem wurde durch das Verwaltungsgericht selbst die Berufung gegen das Urteil zugelassen, dies ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Seltenheit geworden, teilt die Stadt auf Anfrage mit.

Zunächst soll die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Im Anschluss muss der Verwaltungsausschuss entscheiden, ob das Göttinger Urteil akzeptiert oder Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden soll.

Bisher gekostet hat der Rechtsreit etwa 10.700 Euro, teilte Volker Fuchs, Fachbereichleiter Bau & Ordnung, auf Anfrage von Hartmut Demann, CDU, bei der jüngsten Ratssitzung mit.sts

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