Die Rechnung der Sanierung

Anlieger müssen Ausgleichsbeträge zahlen | Informationsschreiben werden in nächsten Wochen verschickt

Seit 1989 ist die Stadt ­Dassel mit der histo­rischen Altstadt im Städtebauförderungsprogramm. Bund, Land und die Stadt Dassel haben in dieser Zeit an­nähernd sechs Millionen Euro an Zuschüssen für private Modernierungsmaßnahmen, aber auch für die Verbesserung der ­öffentlichen Infrastruktur gezahlt. Ende des Jahres ist Schluss, das Förderprogramm läuft aus.

Dassel. »Eine Erfolgsgeschichte für die Stadt Dassel«, wertet Volker Fuchs, Fachbereichsleiter Bau und Ordnung bei der Stadt Dassel, die jahrelange Förderung. Gerade die Investitionen in die ­Gebäude haben den Werterhalt der Be­bauung im Ortskern gesichert. Die modernisierten Häuser werden genutzt, einem drohenden Funk­tionsverlust konnte erfolgreich ent­gegengetreten werden. ­Gerade aktuell sind im Sa­nierungsgebiet wieder zahl­reiche Baugerüste zu sehen, Hauseigentümer nut­zen die letzte Chance, ­Fördermittel für ihre Mo­der­nisie­rungs­pro­jekte zu erhalten.

Die Verlegung der Hauptstraßen, die früher mitten durch das Stadt­zentrum führten, auf die neu gebauten Entlastungsstraßen Nord und Süd, hat zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnqualität geführt. Wo noch zu Beginn der Stadt­sanierung Lastwagen vor der Haustür vorbeirauschten, können jetzt wieder Kinder Fahrrad fahren und die Fußwege und Freiflächen zum Treffen der Anwohner und Besucher der Stadt genutzt werden.
Sämtliche Straßen im Sanierungsgebiet wurden im Laufe der Zeit von Grund auf erneuert. Aus maroden Gemeindestraßen sind funktionsgerechte und ansprechende Verkehrsflächen geworden. Nicht nur Straßen, auch weitere öffentliche An­lagen, wie Parks und Gebäude, wurden erneuert und saniert. Die Anlieger mussten hierzu bislang keinen Beitrag leisten. Im Gegensatz zu anderen Straßen sind für die Erneuerung der öffentlichen Ein­richtungen in einem Sanierungsgebiet weder Erschließungs-, noch Straßenausbaubeiträge zu zahlen. »Dies ist keine Erfindung der Stadt Dassel«, betont Volker Fuchs, »sondern bundesweit im Baugesetzbuch geregelt«.
Anstelle dieser Anliegerbeiträge für einzelne Straßen tritt zum Ende der Sanierung der sogenannte Wertausgleich für sanierungsbedingte Wertsteigerungen der Grundstücke. Diese wird über Ausgleichsbeträge bei den Anliegern ab­geschöpft. Die Stadt Dassel ist zur Erhebung der Beiträge verpflichtet und muss dies auch gegenüber dem Bund und dem Land Niedersachsen als ­Geldgeber der Städtebauförderung nachweisen. »Hier gibt es überhaupt keinen Spielraum, sondern eine ganz eindeutige gesetzliche Verpflichtung«, so Fuchs.

Die Wertsteigerung der einzelnen Grundstücke wurde inzwischen durch den Gutachterausschuss des Katasteramtes Northeim ermittelt. Eine Expertenkommission hat dies anhand der belegten durchgeführten Maßnahmen und einer Begehung vor Ort festgelegt. Bei der Ermittlung wurden zudem bereinigende Faktoren angesichts der allgemeinen Marktentwicklung im Immobilienbereich berücksichtigt. Das Sanierungsgebiet im Ortskern von Dassel wurde dementsprechend in verschiedene Sektoren unterteilt, die eine differenzierte Bewertung erfahren haben. Die durch den neutralen Gutachterausschuss ermittelten Beträge liegen ­zwischen 2,50 Euro und 6,00 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche.

Dieser Betrag ist von den Anliegern jetzt an die Stadt Dassel zu zahlen. Die Verwaltung hat bereits Informationsschreiben mit detaillierten Angaben für jeden einzelnen Grundstückseigentümer vorbereitet. In den nächsten Wochen sollen sie ­versandt werden. Die Stadt Dassel fügt diesen Schreiben zudem als Angebot einen Ablösevertrag über den jetzt ermittelten Ausgleichsbeitrag an. Fachbereichsleiter Volker Fuchs sieht hierin den Vorteil, dass mit dem Vertrag der Beitrag nach der bislang vorliegenden Wertermittlung vollständig und abschließend abgegolten wird. Sofern es durch noch ausstehende Maßnahmen, wie beispielsweise die diskutierte Gestaltung des Kirchplatzes, zu Werterhöhungen im Sanierungsgebiet kommen sollte, haben diese keinen Einfluss mehr auf den per Vertrag abgegoltenen Anliegerbeitrag. Zudem bietet die Stadt an, bei Bedarf individuelle Zahlungsregelungen vertraglich zu vereinbaren.

Zum Abschluss des Vertrages ist jedoch niemand verpflichtet, berichtet Fuchs im Gespräch mit der Einbecker Morgenpost. Die Stadt Dassel wird jedoch allen Grundstückseigentümern, die kein ­Interesse am Abschluss des Ablösevertrages haben nach Abschluss der Sanierung und der endgültigen Feststellung der Wertsteigerung einen Beitragsbescheid zustellen. Hierzu sind dann allerdings keine individuellen Vereinbarungen mehr möglich, sondern der Beitrag ist innerhalb eines Monats an die Stadt zu zahlen.

Bereits jetzt steht die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger, der BauBeCon Stadtsanierungsgesellschaft, für Informationen und Beratungen zu diesem Thema zur Verfügung. Fuchs rechnet damit, dass die grundstücksbezo­genen Informationen den Eigentümern Anfang Oktober zugehen. Hierbei richtet sich die Stadt Dassel an die aktuell im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.oh

Dassel

Hegering IV sammelt Müll