Fördergelder für Sanierung Markoldendorfs stehen bereit

Auftaktveranstaltung: Informationen über Fördermöglichkeiten / Öffentliche Bereiche und Privathäuser mit Zuschüssen modernisieren

Das Sanierungsgebiet »Markoldendorf-Orts­kern« ist in die Städtebauförderung des Landes Niedersachsen, in das Programm »Städte­bau­licher Denkmalschutz«, aufgenommen. Acht Jahre lang läuft die Förderung, losgehen kann es sofort. Im städtischen Haushalt steht Geld bereit. Ortsbürgermeister Michael Hanke war sich sicher: »Die Sanierung in Markoldendorf wird ein Erfolg.

Markoldendorf. Das Programm biete eine Chance für die Entwicklung des Stadtkerns und für die Grundstückseigentümer, so Bauamts­leiter Volker Fuchs. Ziel des Programms »Städtebau­licher Denkmalschutz« ist die Sicherung des historischen Stadtkerns. An der Finanzierung beteiligen sich der Bund, das Land und die Stadt mit je einem Drittel. In Markoldendorf sind die Regenwasserkanäle ein Problem, ebenso die Bäume am Alten Markt. Für diese öffentliche Maßnahme werden Pläne entwickelt, die dann offen diskutiert werden sollen.

Ziele der Förderung sind der Erhalt der baukulturell wertvollen Bausubstanz, die Verhinderung des Verlustes von Altbausubstanz und von entstellenden Veränderungen, die Verbesserung der Gestaltung an vorhandenen Altbauten und die  Durchsetzung von behutsamen und schonenden Instandsetzungen.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte; ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Die Antragssteller verpflichten sich vertraglich, bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unter gestalterischen und sons­tigen Auflagen durchzuführen. Vor Ab­schluss eines Vertrages zwischen Antragsteller und Stadt Dassel darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden.

Förderungsfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die zur Behebung und Vermeidung von Mängeln und Missständen der äußeren Gestaltung der Gebäude von geschichtlicher, künst­lerischer oder städtebaulicher Bedeutung und zur Verbesserung der Wärmeisolierung beitragen. Dies können Einzelmaßnahmen wie Dachneueindeckungen, wärmeisolierende Maßnahmen im Fassaden- und Dachbereich, die Erneuerung der Fenster oder die technische Optimierung der Heizungsanlagen sein. Förderungsfähig sind nur Maßnahmen, die im Einklang mit den vorhandenen städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde stehen. Hierbei kommt der denkmalpflegerischen Vorgabe Bedeutung zu.

Gefördert werden alle Baukosten einschließlich der Baunebenkosten, die durch die als förderungsfähig anerkannten Maßnahmen verursacht werden. Auch Eigenleistung ist förderfähig. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss. Die endgültige Förderhöhe des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten der förderfähigen Maßnahmen und wird nach Bestätigung der Schlussabrechnung endgültig festgelegt.
Der Zuschuss beträgt in der Regel pauschal 30 Prozent der förderfähigen, tatsächlichen Kosten, in begründeten Ausnahmefällen – beispielsweise bei Gebäuden mit besonderer städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder ge­schicht­licher Bedeutung – bis zu 50 Prozent. Eine Erhöhung der Förderung kann im Einzelfall bei Maßnahmen in Betracht kommen.

Das Sanierungsgebiet ist begrenzt durch Bewer und Ilme sowie durch die beiden Hauptverkehrsachsen. Für öffentliche und private Maßnahmen stehen insgesamt 3,6 Millionen Euro zur Verfügung. Als Vorteile nannte Fuchs die finanziellen Zuschüsse, die Aufwertung des Ortskerns, den Wegfall der Beitragszahlung bei Erschließungsanlagen sowie erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Am Ende der Sanierung aber muss auch gezahlt werden: Die jetzt eingefrorenen Bodenrichtwerte werden dann neu festgesetzt. In Dassel ergab sich dabei eine Steigerung zwischen zwei und sechs Euro.

Damit Maßnahmen gefördert werden, müssen Spielregeln eingehalten werden. Kaufverträge und wertsteigernde Veränderungen müssen genehmigt werden. Bei Baudenkmälern wird der Denkmalschutz eingeschaltet.
Michael Koch vom Sanierungsträger BauBeCon erläuterte, dass der Sanierungsträger ver­suche, Zu­schüsse und Ideen zu liefern, die Finanzierung aber obliege dem Eigentümer. Bei Interesse werde die Maßnahme zunächst auf dem Grundstück be­urteilt. Möglicherweise werde ein Planer hinzugezogen, die Kosten hierfür werden übernommen. Dann werde ein Gesamtkonzept samt Kostenplan erstellt, das auch in verschiedene Bauabschnitte gegliedert werden kann. »Wir spielen durch, was machbar ist.« Es soll eine Perspektive für das be­treffende Grundstück entwickelt werden. Beim ersten Gespräch müsse man sich zu nichts verpflichten, vielmehr gehe es um fachliche Unter­stützung. Nach einer Verpflichtung, die per Vertrag geregelt wird, werden die Fördermittel aus­gezahlt.

Anträge zur Förderung privater Baumaßnahmen können formlos beim Sanierungsträger BauBeCon GmbH oder der Stadt Dassel gestellt werden. »Wir sind für Sie da«, stellte Bauamtsleiter Fuchs fest. Bürgermeister Gerhard Melching, Michael Koch vom Sanierungsträger BauBeCon, Ortsbürgermeister Michael Hanke und Bauamtsleiter Fuchs hoffen, dass sich viele Eigentümer an den Sanierungsmaßnahmen beteiligen. »Wir möchten alle unterstützen, die sich beteiligen wollen.« Angestrebt wird, dass zumindest zu gleichen Teilen öffentliche und private Maßnahmen durchgeführt werden. Für Gespräche stehen die Stadt und der Sanierungsträger bereit.sts

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