Gewalt gegen Frau alltäglich

Recht auf gewaltfreies Leben | Hilfetelefon, Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten

Dassel. Frauen werden in Deutschland begrapscht, bedrängt und vergewaltigt – und dies auch im öffentlichen Raum. Gewalt gegen Frauen kommt viel zu häufig vor: Ungefähr 8.000 Vergewaltigungen werden pro Jahr in Deutschland angezeigt, zeigt die Kriminalstatistik. Die Dunkelziffer liege mindestens zehnmal so hoch, sagt die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes. Verurteilt werden nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen in Hannover nur etwa acht Prozent der Angeklagten.

Dass eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person strafbar ist, klingt selbstverständlicher, als es nach deutscher Rechtslage ist. Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind im Strafgesetzbuch in Paragraf 177 geregelt. Danach kann aber auch eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen eines Menschen unbestraft bleiben. Dass das Opfer »Nein« sagt oder weint, reicht für eine Verurteilung nicht aus. Es muss ein weiteres »Nötigungsmittel « vorliegen. Der seit Jahren von Frauenrechtlerinnen kritisierte Paragraf 177 stellt drei Bedingungen für eine Verurteilung: Der Täter muss entweder Gewalt angewendet oder damit gedroht haben oder eine schutzlose Lage, aus der sich das Opfer nicht befreien kann, ausgenutzt haben.

Dadurch gibt es immer wieder vor Gericht Freisprüche, die damit begründet werden, dass keine Gewalt angewendet wurde oder dass das Opfer hätte Hilfe holen können. Seit 2013 gibt es das Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen«. Es ist das erste bundesweite Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Unter der Nummer 08000/116016 und via Online- Beratung können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei beraten lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Anrufenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie auf Wunsch an Unterstützungsangebote vor Ort. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen in 15 Sprachen zum Gespräch hinzugeschaltet. Hörgeschädigte können über die Internetseite kostenfrei einen Dolmetscherinnendienst in Anspruch nehmen.

Das Hilfetelefon richtet sich an Frauen, die von Gewalt betroffen sind und Menschen aus ihrem sozialen Umfeld sowie Personen, die beruflich oder ehrenamtlich gewaltbetroffene Frauen beraten und unterstützen. Qualifizierte Beraterinnen bieten kompetente Erstberatung an und weisen die Betroffenen zur weiteren Betreuung auf Unterstützungseinrichtungen vor Ort hin. Die Beraterinnen des Hilfetelefons orientieren sich dabei an den Fragen und Bedürfnissen der Anrufenden. Die Gespräche sind vertraulich und können anonym geführt werden. Weder am Telefon noch auf der Internetseite werden persönliche Daten abgefragt oder gespeichert. Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen, erklärt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Etwa jede vierte Frau, die in Deutschland lebt, ist mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner geworden. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und inmitten der Gesellschaft statt. Dies betrifft zum Beispiel Gewalt im häuslichen Bereich, sexuelle Belästigungen, Gewalt in der Prostitution oder in Form von Frauenhandel. Opfer von Gewalt gegen Frauen sind immer auch die Kinder, denn sie erleiden häufig selbst Gewalt oder beobachten sie. Angesichts der aktuellen Geschehnisse stellt Simone Stolzenbach, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dassel, fest, dass Frauen seit Jahrzehnten für die Gleichstellung von Frauen und Männern kämpfen und für die Ächtung jeglicher Gewalt gegen Frauen und den Schutz der Opfer.

»Wir haben erreicht, dass diese Rechte im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer verankert wurden, kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen wurden geschaffen.« Gewalt gegen Frauen in jedweder Form und völlig ungeachtet des religiösen oder ethnischen Hintergrundes verstoße damit gegen alle gesellschaftlichen Normen und sei damit in keinster Weise zu tolerieren. Die Zivilgesellschaft und alle staatlichen und kommunalen Stellen seien dafür verantwortlich, dass es Frauen möglich ist, sich überall, ob im privaten oder im öffentlichen Raum sicher und angstfrei bewegen und leben zu können. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gelingende Integration von schutzsuchenden Menschen seien präventive Maßnahmen, die vor allem auch das unterschiedliche Frauenbild in den Kulturen vermittelt, so Stolzenbach.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dassel, Simone Stolzenbach, bietet jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 17 bis 18 Uhr im Dasseler Rathaus eine Sprechstunde an.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, sie per Mail unter gleichstellungsbeauftragte@stadt-dassel.de zu erreichen oder ihr eine Nachricht unter der Telefonnummer 05564/2020 zukommen zu lassen.sts

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