Grabsteine müssen standfest sein

Bauhof-Mitarbeiter: Kipptest auf Friedhöfen im Dasseler Stadtgebiet

Mit einem geeichten Testgerät, einem Kipptester, überprüft Bauhof-Mitarbeiter Walter Ilsemann die Standsicherheit von stehenden Grabmalen. Gibt es Grund zur Beanstandung, werden Aufkleber angebracht, die auf den Mangel hinweisen. Die Stadtverwaltung verschickt außerdem Anschreiben, in dem Angehörige entsprechend informiert werden. Rückfragen dazu beantwortet Tanja Bauer, Mitarbeiterin des Bürgerbüros im Dasseler Rathaus.

Dassel. Auf den Friedhöfen der Stadt Dassel wird kräftig gerüttelt. Mitarbeiter des Bauhofs haben mit der Überprüfung der Grabsteine begonnen. Kontrolliert wird, ob die Grabmale ausreichend standfest sind. »Wir machen dies nicht, um uns zu beschäftigen oder die Angehörigen zu ärgern«, berichtet Volker Fuchs, Fachbereichsleiter Bau und Ordnung bei der Stadt. »Vielmehr sind wir rechtlich verpflichtet, solche Überprüfungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen.« Nicht nur die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen, sondern auch die Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft fordern die Prüfung der Grabsteine.

Mit einfachem Rütteln an den Steinen ist es dabei allerdings nicht getan – im Gegenteil, das ist nicht zulässig. Eine Richtlinie legt genau fest, mit welcher Kraft welche Steine überprüft werden. Stehende Grabmale mit einer Höhe zwischen 50 und 70 Zentimetern müssen einen Druck von 300 Newton, das entspricht ungefähr 30 Kilogramm aushalten. Bis zu einer Größe von 1,20 Metern sind es 500 Newton. Dazu benutzen die Mitarbeiter des Bauhofs ein geeichtes Testgerät, einen so genannten Kipptester.

Jedes einzelne – stehende – Grabmal wird so kontrolliert, das Ergebnis dokumentiert. Ist der Stein locker, wird ein Vermerk aufgeklebt, und die Angehörigen werden angeschrieben. »Droht er bereits umzukippen, müssen wir Sicherungsmaßnahmen ergreifen«, erläutert Fuchs weiter. Die Mängel müssen innerhalb von vier Wochen von einem Fachbetrieb behoben werden.

Nach Kenntnis von Volker Fuchs hat es auf den Dasseler Friedhöfen noch nie einen Unfall mit einem Grabstein gegeben. In anderen Städten gibt es allerdings entsprechende Fälle, die ausschlaggebend für die auch von der Stadt Dassel zu befolgenden Vorgaben waren. Ein Grabstein kann durchaus bis zu 250 Kilogramm wiegen und damit bei fehlender Standfestigkeit eine Gefahr darstellen. Ob die Überprüfung tatsächlich in dem vorgeschriebenen Umfang erfolgen muss, sieht Fuchs zwar kritisch. Der Stadt bleibe jedoch kein Spielraum, sie müsse sich an die Vorschriften halten, betont er.

Aus der Überprüfung berichtet Bauhof-Mitarbeiter Walter Ilsemann, dass sowohl alte als auch neuere Grabsteine betroffen seien.

Mit der Prüfung sind auch Kosten verbunden. Rund 2.000 Grabstellen auf den 15 städtischen Friedhöfen müssen durch die Mitarbeiter des Bauhofs überprüft werden. Der Aufwand wird den Bewirtschaftungskosten der Friedhöfe zugerechnet, der in die Kalkulation der Friedhofsgebühren einfließt. In den aktuellen Gebühren, die die Stadt erst im Frühjahr dieses Jahr neu berechnet hat, ist der Prüfaufwand bereits berücksichtigt.

Für Rückfragen zur Prüfung der Standfestigkeit von Grabmälern stehen Tanja Bauer und Rosemarie Bornschein im Bürgerbüro der Stadt Dassel unter der Telefonnummer 05564/202-19 zur Verfügung.oh

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