Kein Erfolg beim Wodka-Kauf

Alkoholtestkäufe in Markoldendorf und Dassel | Jugendschutzschulungen

Dassel. Bereits zum 16. Mal hat der Landkreis Northeim jetzt gemeinsam mit der Polizeiinspektion Northeim/Osterode Alkohol- und Tabak­testkäufe im Kreisgebiet durchgeführt. Ziel der ­jugendlichen Testkäufer waren Märkte und Verkaufsstellen in den Ortschaften Katlenburg-Lin­dau, Einbeck, Markoldendorf und Dassel.

Trotz Verbots werden immer noch missbräuchlich branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige ­verkauft. So wären die vier 16-jährigen Testkäufer am Ende der Aktion theoretisch im Besitz von vier Flaschen Wodka, einer Flasche Kräuterlikör sowie einer Schachtel Zigaretten gewesen. Fünf von acht insgesamt überprüften Einzelhändlern ver­stießen damit gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Dabei ist der Verkauf von Alkohol und Tabakwaren streng reglementiert. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf gar kein Alkohol verkauft werden. Bier, Wein und Sekt sind erst ab 16 Jahren erlaubt. Für die Abgabe von Spirituosen und Tabakwaren gilt das Mindestalter 18 Jahre.

Dabei startete die Aktion in einem Katlenburger Supermarkt recht erfreulich: Die Testkäufer versuchten Whiskey und Zigaretten zu kaufen, mussten den Laden aber mit leeren Händen wieder ­verlassen. Nach Prüfung des Ausweises wurde der Kauf untersagt. Ebenso vorbildlich verhielt sich das Verkaufspersonal in zwei Getränkemärkten in ­Markoldendorf. Hier wollten die Testkäufer jeweils eine Flasche Wodka erwerben – allerdings ohne Erfolg!

In den übrigen getesteten Verkaufsstellen be­kamen die jugendlichen Testkäufer den gewünschten branntweinhaltigen Alkohol. Das Alter wurde hier von dem Verkaufspersonal teilweise geschätzt. »Das Alter zu schätzen, ist häufig schwierig und wenig zuverlässig«, machte Thomas Sindram, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeiinspektion Northeim/Osterode, dem Verkaufspersonal deutlich.

Die Vorlage des Ausweises ist daher unerlässlich und muss zur Selbstverständlichkeit werden. Wobei nicht schon allein die Vorlage des Ausweises beweist, dass das notwendige Mindestalter zum Erwerb der branntweinhaltigen Spirituosen oder Tabakwaren bereits erreicht ist. Die Alters­angaben müssen überprüft und das Lebensalter korrekt errechnet werden. Hier muss das Verkaufspersonal die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Schließlich sind die Konsequenzen nicht zu verachten: Sollte ein Jugendlicher nach dem Verzehr des Alkohols beispielsweise eine Alkoholvergiftung erleiden, so drohen dem Verkaufspersonal sogar strafrechtliche Konsequenzen, begründet durch eine fahrlässig begangene Körperverletzung. Im schlimmsten Fall sind die Verkäufer dann sogar vorbestraft.

Einzelhändler sollten daher unbedingt regel­mäßig Jugendschutzschulungen mit den Mitarbeitern durchführen, damit der Jugendschutz immer wieder Gesprächsthema bei dem Verkaufsper­sonal wird. Wer sich selber testen möchte, kann dies auch Online mit dem Jugendschutztrainer unter www.alkohol-abgabe-trainer.de tun.
Gegen das Verkaufspersonal, welches den Alkohol an die Jugendlichen abgegeben hat, werden nun vom Landkreis Northeim Bußgelder verhängt. Der Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße Bußgelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro vor.lpd

Dassel

Immer freundlich und verbindlich

Hegering IV sammelt Müll