Von Stadt zu Grafschaft:

Kein Forderungskatalog

Dassel. Im Internet kann man unter www.stadt-dassel.de abstimmen: Soll sich Dassel künftig Grafschaft Dassel nennen? Der Rat der Stadt Dassel hatte die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten in dieser Hinsicht bestehen. In einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht wurde deutlich, dass die Bezeichnung erst geändert werden kann, wenn der Stadtrat dazu einen Beschluss gefasst hat.

Wichtig erscheint eine Beteiligung der örtlichen Kommunalaufsicht im Landkreis Northeim, sie ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Entscheidungshoheit zur Änderung der Bezeichnung liegt beim Rat der Stadt Dassel. Nicht erforderlich ist eine Beteiligung der Ortsräte. Ein Forderungskatalog besteht bei einer Umbenennung nicht.

Die Veränderung der Bezeichnung von Stadt zu Grafschaft sollte jedoch historisch begründet und in der Geschichte erlebbar gewesen sein. Dies kann mit kulturellen oder auch architektonischen Besonderheiten begründet werden. Die Grafschaft muss prägend für die Gemeinde gewesen sein.

Bürgermeister Gerhard Melching will das Thema in der nächsten Sitzung des Verfassungs- und Finanzausschusses Ende August beraten, die Beteiligung der Ortsräte soll sich anschließen.
sts

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