Neues Adressbuch

Dassel. Das niedersächsische Meldegesetz sieht eine Reihe von Datenübermittlungen an Behörden und Dienststellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben vor, denen der Betroffene nicht wiedersprechen kann. Das Meldegesetz räumt jedoch die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen.

Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, an Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen, an Presse oder Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen und an Adressbuchverlage. Dies gilt auch für einfache Meldeauskünfte mittels automatisierten Abrufs über das Internet.

Insbesondere in Adressbüchern aufgenommene Daten können in elektronischen Verzeichnissen aufgenommen werden, so dass vielfältige Auswertungsmöglichkeiten bestehen. Da vorgesehen ist, im Jahr 2011 ein gemeinsames Adressbuch für die Städte Einbeck und Dassel herauszugeben, wird hiermit besonders auf das Widerspruchsrecht hingewiesen. Soweit Einwohner von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen sollen, kann dies jederzeit schriftlich ohne Angaben von Gründen erfolgen.
sts

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