Überschuldung des WAZ vermeiden

Stadt soll jährliche Zins- und Tilgungsaufwendungen erstatten / »Kontra WAZ« klagt weiter

Drei Jahre zieht sich der Rechtsstreit der Bürgerinitiative »Kontra WAZ« mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) »Solling« bereits hin. Der Streit geht jetzt in die nächste Runde.

Dassel. In Leserbriefen und Versammlungen hat die Bürgerinitiative (BI) den WAZ »Solling« immer wieder aufgefordert, »vernünftig zu kalkulieren«, wie Burkhard Wartmann, Vorsitzender BI »Kontra WAZ« es formuliert. Die BI werde mit allen rechtlichen Mitteln den WAZ dazu zwingen, endlich eine korrekte Kalkulation und Abrechnung vorzulegen.
Ein Streitpunkt sind Darlehn: Von 1977 bis 1998 sind fast vier Millionen Mark Fehlbeträge aufgelaufen, die auf dem WAZ lasten. Hätte man sie in die Gebührenkalkulation einbezogen, wären die Gebühren sprunghaft angestiegen. Mit der Gründung des WAZ ist nach Meinung des vertretenden Rechtsbeistandes ein neuer Rechtsträger mit öffentlichen Einrichtungen entstanden. Aus diesem Grund können nur die beitrags- und gebührenfähigen Kosten in die Kalkulation einbezogen werden, die dem WAZ entstanden sind. Gleichzeitig können in die Gebührenkalkulation nur die Unterdeckungen aus der Vorperiode (1994 bis 1997) einberechnet werden.

Geht man nun davon aus, dass für die übertragenen Fehlbeträge noch ein Restdarlehn in Höhe von rund 1,054 Millionen Euro mit den entsprechend ermittelten Zins- und Tilgungssätzen vom WAZ bedient werden muss, errechnet sich eine jährliche Schuldendienstleistung in Höhe von 117.245 Euro. Um eine Überschuldung des WAZ »Solling« zu vermeiden, müssen die jährlichen Zins- und Tilgungsaufwendungen erstattet beziehungsweise das Restdarlehn abgelöst werden – von der Stadt. Der WAZ hat die Stadt jetzt zum Vermögensausgleich aufgefordert.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt musste sich in seiner Sitzung in dieser Woche mit dem Thema auseinandersetzen. Es soll ein Anwalt eingeschaltet werden, der die Interessen der Stadt gegenüber dem WAZ vertritt. Vorsorglich erfolgt eine Rückstellung der Summe in die Eröffnungsbilanz der Stadt, erklärte Bürgermeister Gerhard Melching auf Anfrage.
Die BI »Kontra WAZ« freut sich darüber und »hofft nun endlich, dass die Stadt Dassel den Kredit bezahlt«. Bisher, meint die BI, hätten die Wasserverbraucher, also die Bürger, die Kosten des Kredits getragen. Das aber weist der WAZ zurück, denn die Zins- und Tilgungsaufwendungen stellen keinen gebührenfähigen Aufwand dar und könnten nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen werden, stellt auch der Geschäftsführer des WAZ, Joachim Hawranke, fest.

Die BI »Kontra WAZ« will alle Klagen vor dem Verwaltungsgericht Göttingen und dem Oberverwaltungsericht  in Lüneburg weiter aufrecht erhalten. Das Musterklageverfahren, das die Abrechnung 2008 und die Vorausleistung 2009 beinhaltete, ist beendet. Beim Klageverfahren 2009/2010 sind 31 Klagen erledigt, acht Verfahren sind noch anhängig. Mittlerweile ist die Niederschlagsgebühr eingeführt worden. Noch offen sind Verfahren, die die Jahre 2010/2011 betreffen.

Als kleinen Erfolg wertet die BI eine richterliche Verfügung, die den WAZ anweist, zusätzlich zu den bereits eingereichten Unterlagen die Kalkulationen für 2009 und 2010, die maßgebliche Technische Satzung und die Gebührensatzung beim Verwaltungsgericht Göttingen einzureichen. Für ein spezielles Verfahren, weist Hawranke zurück, habe man die Unterlagen bereits vorgelegt. Wenn nun gewünscht werde, für alle 31 Klagen die entsprechenden Unterlagen – rund 200 Seiten – einzureichen, werde man dem nachkommen. Das grenze aber fast an »Schikane«, meint auch der Rechtsbeistand des WAZ. Sinnvoller sei es, eine Grundakte für die Einzelverfahren anzulegen, auf die die jeweils damit befasste Kammer dann zurückgreifen könne. Die BI »Kontra WAZ« aber wirft dem WAZ »Hinhaltetaktik« vor.sts

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