Verbrennen pflanzlicher Abfälle nicht möglich

Dassel. Wegen eines einzelnen Widerspruchs hat der Landkreis die Regelung der Stadt Dassel zu den Brenntagen außer Kraft gesetzt: Ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also vorerst nicht erlaubt.

Vier Tage im Frühjahr – erster Termin war der 24. März – und vier Tage im Herbst wollte die Stadt Dassel das Verbrennen zulassen. Ein Widerspruch hat das verhindert. Der Landkreis schreibt in seiner Begründung, dass während der Brenntage eine Vielzahl von Feuern entzündet worden wären. Bei einer offenen Verbrennung entstünden Schadstoffe – insbesondere Feinstaub –, die zu einer schädlichen Luftbelastung führen. Die pflanzlichen Abfälle können durch Schreddern, Unterpflügen, Untergraben oder Kompostierung verwertet werden. Darüber hinaus besteht für jeden die Möglichkeit, die pflanzlichen Abfälle durch Abgabe in öffentlichen oder gewerblichen Annahmestellen verwerten zu lassen.

Zusätzlich kann im Landkreis eine Biotonne oder ein Container gemietet werden, auch die Selbstanlieferung auf den Deponien – beispielsweise in Einbeck – ist möglich. Damit stünden jedem Abfallbesitzer ausreichend Verwertungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Laut Gesetz darf bei der Abfallbeseitigung das Wohl der Allgemeinheit und der Nachbarschaft nicht beeinträchtigt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen, erklärt der Landkreis, stelle nicht nur eine Rauch- und Geruchsbeeinträchtigung, sondern auch eine starke Gesundheitsbelastung dar.

Denn durch das Verbrennen gebe es eine hohe Feinstaubbelastung. Dadurch komme es vermehrt zu Atemwegsbeschwerden und -erkrankungen. Es wurden Beeinträchtigung der Lungenfunktion festgestellt. Die winzigen Feinstaubteilchen gelangen über die Atemwege und das Blut direkt in die Organe. Sie verursachen in den Atemwegen lokale Entzündungen und können die Gesundheit schwerwiegend beeinträchtigen. Es ist erwiesen, so der Landkreis, dass es durch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zu hohen Schadstoffemissionen kommt, die die Gesundheit der Menschen und somit das Wohl der Allgemeinheit massiv beeinträchtigen. Deshalb müssen die Bürger, die beabsichtigen, ihre Abfälle in eigenen Gärten zu verbrennen, zurücktreten.sts

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