Vorranggebiete für Windenergieanlagen

Nicht im Dasseler Bereich | Ausschuss befasst sich mit Regionalem Raumordnungsprogramm

Im Rahmen des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms werden im Dasseler Bereich keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen.

Dassel. Im Landkreis Northeim sind 59 Windenergieanlagen an 17 verschiedenen Standorten in Betrieb – zwei davon im Stadtgebiet Dassel. Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Regionalplanung des Landkreises hat am heutigen Dienstag die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms auf der Tagesordnung und damit die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie.

Die Landrätin wurde im Dezember 2018 beauftragt, die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Northeim und den Städten und Gemeinden Bad Gandersheim, Bodenfelde, Dassel, Einbeck, Hardegsen, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Moringen, Nörten-Hardenberg, Northeim und Uslar über die Steuerung der Windenergie im Landkreis Northeim abzuschließen. Im Sommer 2019 wurde dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Regionalplanung sowie der Öffentlichkeit der Stand der Planung vorgestellt. Inzwischen ist nach der Festlegung der sogenannten harten und weichen Tabuzonen, innerhalb derer die Errichtung von Windenergieanlagen zukünftig ausgeschlossen sein wird, die Einzelfallprüfung der verbliebenen Flächen abgeschlossen.

Bisher wurden die Flächen selektiert, die zu klein waren, um mindestens einer Referenz-windenergieanlage Raum zu bieten beziehungsweise die auch im Kontext zu anderen Flächen nicht genug Raum für drei Anlagen boten. Denn Planungsziel ist die Konzentration von mindestens drei Anlagen in einem Gebiet oder in einem räumlich zusammengehörenden Gebietskomplex, um eine Verspargelung der Landschaft zu vermeiden. Die Träger der öffentlichen Belange wurden beteiligt, ein avifaunistischer Fachbeitrag (Avifauna ist die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten) wurde eingeholt, alle Potenzialflächen mit ausreichender Größe hinsichtlich ihrer Eignung als Vorranggebiet wurden betrachtet.

Im Ergebnis wurden in der Entwurfsfassung des Regionalen Raumordnungsprogramms 14 Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen. Diese haben eine Fläche von insgesamt rund 1.600 Hektar und nehmen etwa 1,3 Prozent der Landkreisfläche ein. Am besten geeignete Windstandorte befinden sich auf den Kuppen und Kämmen der Höhenzüge wie insbesondere im Solling an der westlichen Kreisgrenze, am Selter im Norden, am Holzberg nördlich von Dassel und am Wieter südlich von Northeim. Weniger geeignet ist der Großteil des Einbeck-Markoldendorfer Beckens, das durch den vorgelagerten Solling relativ stark abgeschattet wird, heißt es in der vorgelegten Bewertung. Da die Potenzialflächen bei Eilensen und bei Lüthorst Hubschraubertiefflugflächen sind, werden sie als ungeeignet angesehen. Hinzu kommen der Rotmilan, Schwarzstörche und Mäusebussarde.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms sollen die Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Für die Städte und Gemeinden Bad Gandersheim, Bodenfelde, Dassel, Hardegsen, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Nörten-Hardenberg und Uslar wird die Ausschlusswirkung gemäß Bau-Gesetzbuch festgelegt – das bedeutet, nur in den Vorrangflächen dürfen Windenergieanlagen errichtet werden.sts

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