Verfassungs- und Finanzausschuss Dassel

Wahlgräber werden günstiger, Urnen- und Reihengräber teurer

Kostendeckungsgrad von 85 Prozent / Defizit von 24.750 Euro bleibt / Einebnungsgebühren werden nicht sofort erhoben

Sterben wird teurer: Neue Friedhofsgebühren beschloss der Verfassungs- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Der Kostendeckungsgrad dieses Gebühren-Haushaltes soll bei 85 Prozent liegen. Den neuen Gebühren liegen Berechnungen eines Kalkulationsbüros zugrunde.

Dassel. Die Kosten auf den Friedhöfen belaufen sich auf rund 170.304 Euro, die Einnahmen auf rund 119.400 Euro. Für die Kalkulation erforderlich ist es, dass die verschiedenen Grabarten miteinander verglichen werden können. Gemäß des Kommunalabgabengesetzes  soll das Gebührenaufkommen die Kosten decken, jedoch nicht übersteigen, Gewinne dürfen nicht erzielt werden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war ein Kostendeckungsgrad von 85 Prozent vorgeschlagen worden, die Politik aber sprach sich zunächst für eine Kalkulation durch ein Büro aus.

Die vorgelegten Zahlen allerdings sahen die Politiker aller Fraktionen als diskussionswürdig an. Es einte sie allerdings die Angst, aufgrund einer angreifbaren Satzung verklagt zu werden –  wie im Fall des WAZ »Solling« geschehen.
Bürgermeister Gerhard Melching hob hervor, dass man vielfältige Bestattungsmöglichkeiten vorhalte. Die Kommunalaufsicht habe einen erhöhten Kostendeckungsgrad eingefordert, mittelfristig müsse man zu einer vollständigen Kostendeckung kommen. Er sprach sich dafür aus, bereits beim Gebührentarif die Einebnung einzurechnen. Denn es werde immer schwieriger, nach 30 Jahren noch Angehörige zu ermitteln, die die Kosten der Einebnung tragen.

Die vorgesehenen Gebühren bezeichnete Joachim Stünkel, CDU, als »Kostenexplosion«. Und wer beschließe schon gerne höhere Gebühren? Er sprach sich für eine 85-prozentige Kostendeckung aus, die Gebühr für die Einebnung sollte jedoch erst am Ende der Liegefrist berechnet werden. Außerdem sprach er sich für eine Angleichung der Gebühren für ein Reihen- und ein Urnengrab aus – zumal sich auch die Bestattungsformen veränderten. In den vergangenen Jahren stieg besonders die Zahl der Reihengräber, der Urnengräber sowie der anonymen Gräber.

Die Stadt, formulierte Wolf Koch, SPD, dürfe nicht auf den Kosten hängen bleiben. Für die Sozialdemokraten plädierte er dafür, die Einebnungsgebühren sofort zu erheben. Die Kalkulationsgrundsätze müssten gerecht angewendet werden. Bei der Abstimmung stimmte die Mehrheit – CDU und Bürgerforum – für eine spätere Erhebung der Einebnungsgebühr – auch wenn Bauamtsleiter Volker Fuchs berichtete, dass gerade das Selbstabräumen immer wieder zu Konflikten führe. Beim 85-prozentigen Kostendeckungsgrad war man sich mehrheitlich einig.

Die neuen Gebühren sollen ab dem 1. Januar 2011 gelten. Fällig werden für ein Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahre 552,08 Euro (194,08 Euro mehr), für ein Reihengrab für Verstorbene bis fünf Jahre 276,08 Euro (97,08 Euro mehr), für ein Wahlgrab einstellig 824,93 Euro (334,08 Euro weniger), für ein Wahlgrab zweistellig 1.483,59 Euro (834,41 Euro weniger), für ein Urneneinzelgrab 385,82 Euro (135,82 mehr), für ein Urnendoppelwahlgrab 914,69 Euro (664,69 Euro mehr). Rasengrabstätten kosten je Grab inklusive Pflege 831,56 Euro (473,56 Euro mehr) und je Urne inklusive Pflege 512,30 (262,30 Euro mehr). Bei Rasengrabstätten mit Gedenkstätte fallen Kosten an für ein Grab in Höhe von 997,82 Euro (370,82 mehr) und je Urne 678,56 Euro (240,56 Euro mehr). Bei einem 85-prozentigen Kostendeckungsgrad bleibt ein Defizit von rund 24.750 Euro. Die Bestattungsgebühren betragen für Verstorbene über fünf Jahre 419,45 Euro, für Verstorbene unter fünf Jahre 176 Euro, für ein Urnengrab 104,94 Euro.

Der Vorschlag der CDU, die Nutzung der Friedhofskapelle nicht so stark zu erhöhen, fand eine Mehrheit: Die Nutzung der Kapelle kostet jetzt insgesamt 250 Euro – anstelle der vorgesehenen 389 Euro. Für die Kühlkammer werden 56,25 Euro fällig. Die erstmalige Entsorgung von Kränzen kostet für ein Erdgrab 162,50 beziehungsweise 145 Euro, für ein Urnengrab 48,75 Euro. Die Kosten für die Grabräumung wurden festgesetzt auf 180 beziehungswiese 162,50 Euro, für ein Urnenerdgrab auf 72 Euro und für ein Rasengrab mit liegender rasenbündiger Gedenkplatte auf 30,50 Euro. Abschließend entscheidet der Rat der Stadt Dassel in seiner Dezember-Sitzung.sts

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