Widerspruch abgewiesen

Zweite Windkraftanlage | Noch keine Baugenehmigung erteilt

Dassel. Anfang April sollten eigentlich die Bauarbeiten für die zweite Windkraftanlage in der Gemarkung Lüthorst starten, so hatte es sich jedenfalls der Projektierer gewünscht. Doch die versagte Zustimmung der Stadt, der Ersatz des versagten Einvernehmens durch den Kreis und wiederum der Widerspruch der Stadt führten zu Verzögerungen: Der Landkreis hat nun den Widerspruch zurückgewiesen, die Baugenehmigung jedoch ist noch nicht erteilt. Dass die Baugenehmigung dennoch in Kürze komme, steht für den Projektierer der Anlage, Dr. Dietrich Beverborg, fest.

Der Rat der Stadt Dassel hatte mehrheitlich das Einvernehmen zum Bau eines zweiten Windrades in der Gemarkung Lüthorst versagt: Denn die Auswirkungen der bereits errichteten Anlage in der Nähe des jetzt beantragten Standortes seien derart beeinträchtigend, dass weitere Anlagen dieser Art in diesem Natur- und Landschaftsraum vermieden werden sollten. Als Genehmigungsbehörde für das Windrad hat der Landkreis Northeim aber das fehlende Einvernehmen der Stadt ersetzt, da es nach Auffassung des Kreises rechtswidrig versagt wurde. Der Entscheidung der Stadt, die auf eine rechtskräftige Planung verweist, hat der Landkreis damit keine Bedeutung beigemessen. Gegen diese Entscheidung des Landkreises hat die Stadt Dassel Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde jetzt vom Landkreis Northeim als unbegründet zurückgewiesen.
Die Zurückweisung ist in dieser Woche im Dasseler Rathaus eingegangen. Der Verwaltungsausschuss hat die Gelegenheit, sich in seiner Sitzung am nächsten Donnerstag, 16. April, erneut mit diesem Thema zu befassen. Die Ablehnung des Widerspruchs muss nicht zwingend akzeptiert werden. Gegen die Entscheidung des Landkreises könnte die Stadt Dassel Klage vor den Verwaltungsgerichten erheben. Ob es hierzu kommt, bleibt der Beratung und Entscheidung der städtischen Gremien vorbehalten.

Das Bauvorhaben wird durch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Stadt und Landkreis nicht blockiert. Mit dem Ersetzen des Einvernehmens der Stadt hat der Landkreis auch zugleich den sofortigen Vollzug seiner Entscheidung angeordnet. Dies ermöglicht eine sofortige Umsetzung seiner Entscheidung und damit die Erteilung der Baugenehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz. Diese liegt der Stadt Dassel jedoch bislang nicht vor.

Projektierer Dr. Beverborg ist zuversichtlich, dass die Genehmigung der Anlage schnell erfolge. Wenn auch etwas verspätet, sei noch alles im Plan. Auf Anfrage teilte der Landkreis Northeim mit, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung im Entwurf erstellt sei und lediglich noch einer Überprüfung im Detail bedürfe. Erst danach sei mit der Erteilung der Genehmigung zu rechnen.

Gespannt sein darf man auch, ob die ins Gespräch gebrachte dritte Anlage in der Gemarkung Lüthorst weiter verfolgt wird. Solange allerdings eine mög­liche Klage der Stadt Dassel nicht vom Tisch ist, wird sich wohl kein drittes Windrad drehen.sts

Dassel

Hegering IV sammelt Müll