Ab sofort gilt 3-G-Regelung im Einbecker Bürgerspital

Einbeck. Ab sofort gelten nicht mehr nur für Besucher, sondern auch für ambulante und stationäre Patienten im Einbecker Bürgerspital die 3-G-Regeln als Zulassungsbeschränkung: geimpft – getestet – genesen.

Diese werden am Empfang vor Aufnahme abgefragt. Zum Nachweis des Impfstatus’ können auch die handelsüblichen Apps, beispielsweise Cov-App, verwendet werden. Daneben setzt das Einbecker Bürgerspital diese Regelung auch für Beschäftigte um. Zum Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Patienten geht das Krankenhaus hier gemeinsam entscheidend voran. Im Bürgerspital sind bislang mehr als 90 Prozent der Beschäftigten vollständig durchgeimpft.oh