Abbrennverbot für Feuerwerk in der Einbecker Innenstadt

Einbeck. Für den bevorstehenden Jahreswechsel gilt wieder ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Einbecker Innenstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, hin. Das Verbot umfasst folgende Straßen der Innenstadt: Marktplatz, Hallenplan, Marktstraße, Maschenstraße, Tiedexer Straße, Götgengasse, Breil, Oleburg, Wolperstraße, Judenstraße, Pfänderwinkel, Lange Brücke, Münsterstraße, Hören, Geiststraße, Breiter Stein und Neue Straße. Verboten sind Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper und ähnliches. Das Verbot bezieht Silvester und Neujahr, 31. Dezember und 1. Januar, ein.

Zusätzlich gilt ein gesetzlich bestehendes Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von 200 Metern zu Krankenhäusern, Altenheimen und Fachwerkhäusern.

Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.ek