Abgelaufenes muss nicht in den Müll
Tipps der Verbraucherzentrale / Vor Verzehr kritisch prüfen / Verbrauchsdatum
Einbeck. Das MHD muss zusammen mit der Verkehrsbezeichnung und der Füllmengenangabe in einem Sichtfeld stehen. Gibt es dort einen Hinweis, wie zum Beispiel »siehe Deckelrand«, kann das Datum auch hier zu finden sein. Die Lesbarkeit wird oft erschwert, wenn das MHD in einem Verschluss-Clip eingestanzt, unleserlich gedruckt oder verwischt wurde. Bestimmte Lebensmittelgruppen müssen in Ergänzung zum MHD Hinweise auf der Verpackung tragen wie die Lebensmittel gelagert werden sollen. Wenn die Lagerbedingungen, zum Beispiel »bei +8° C mindestens haltbar bis…«, nicht eingehalten werden können, sollten die Lebensmittel vorher verbraucht werden.
Händler müssen Lebensmittel mit abgelaufenem MHD nicht zwingend aus dem Regal nehmen. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass die Lebensmittel einwandfrei sind und sie regelmäßig überprüft werden.
Lebensmittelexpertin Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen bekräftigt, dass Verbraucher in einem normalen Verkaufsregal keine abgelaufene Ware erwarten müssen: »Produkte mit einem sehr kurzen MHD sollten in jedem Fall deutlich gekennzeichnet sein und preisreduziert angeboten werden.« Verbraucher können dann entscheiden, ob sie diese Lebensmittel kaufen möchten.
Nicht zu verwechseln ist das MHD mit dem Verbrauchsdatum, erkennbar am Aufdruck: »zu verbrauchen bis…«. Es ist auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Putengulasch oder Fisch zu finden. Über dieses Datum hinaus darf das Produkt nicht mehr verkauft und sollte im Privathaushalt entsorgt werden. Telefonische Beratung gibt es zu dem Thema auch am Verbrauchertelefon unter der Rufnummer 0900/1797905, montags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr.sts