Amtsgericht Einbeck auch für »neues« Stadtgebiet zuständig

Eine Stadt, ein Amtsgericht: Für neue Verfahren ist nach der Fusion Einbeck zuständig / Laufende Verfahren bringt Bad Gandersheim zu Ende

Eine Stadt, ein Gerichtsstandort – das gilt jetzt für alle Einbecker. Die Vereinigung der Gemeinden Einbeck und Kreiensen hat auch Auswirkungen auf die gerichtliche Zuständigkeit.

Einbeck. Zum 1. Januar haben sich die Gemeinden Einbeck und Kreiensen zusammengeschlossen. Das hat für die in der bisherigen Gemeinde Kreiensen lebenden Einwohner Auswirkungen auch auf die Zuständigkeit der Gerichte. Bisher war das Amtsgericht Bad Gandersheim zuständig, jetzt ist es das Amtsgericht Einbeck für die »neuen« Einbecker Ortsteile Ahlshausen, Bentierode, Beulshausen, Billerbeck, Bruchhof, Erzhausen, Garlebsen, Greene, Haieshausen, Ippensen, Kreiensen, Olxheim, Opperhausen, Orxhausen, Rittierode und Sievershausen.

Im Bereich der Zivilprozess-, Familien-, Straf- und Jugendstrafsachen bleibt es nach Angaben des Oberlandesgerichts Braunschweig für laufende, bereits anhängige Verfahren bei der Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Gandersheim. Das gelte, ergänzten Cornelia Marahrens, Vizepräsidentin des Landgerichts Göttingen, und Einbecks Amtsgerichtsdirektor Thomas Döhrel, bis zum Abschluss der jeweiligen Verfahren. Eine beispielsweise noch im vergangenen November erhobene Klage wird in Bad Gandersheim verhandelt und entschieden, auch dann, wenn der Termin erst im Januar stattfinden soll. Wer als Zeuge zum Amtsgericht Bad Gandersheim geladen ist, muss dort zum Termin erscheinen, und wer im Jahr 2012 als Kreienser einen Strafbefehl vom Amtsgericht Bad Gandersheim erhalten hat, muss den Einspruch innerhalb der Frist dort und nicht beim Amtsgericht Einbeck einlegen. Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und deshalb unter Bewährung steht, für den bleibt das Amtsgericht Bad Gandersheim so lange zuständig, bis das Bewährungsverfahren durch einen förmlichen Beschluss an das Amtsgericht Einbeck abgegeben wird. Neue Verfahren werden nach der seit dem 1. Januar geltenden Zuständigkeit anhängig gemacht.

Die Betreuungssachen aus dem Bereich Kreiensen werden aktuell an das Amtsgericht Einbeck abgegeben. Dazu ist in jedem Einzelfall ein richterlicher Beschluss notwendig, die Anhörungen haben noch im Dezember stattgefunden. Das Amtsgericht bleibt für die noch 2012 gestellten Anträge so lange zuständig, bis es einen Abgabebeschluss gefasst hat, aus dem sich das dann zuständige Amtsgericht Einbeck ergibt. Für alle seit dem 1. Januar gestellten Betreuungsanträge ist das Amtsgericht Einbeck zuständig. »Aus dem bisherigen Zuständigkeitsbereich Einbeck und Dassel kennen wir jeden Ort und jede Straße, und auch mit den neuen Einbecker Ortsteilen werden wir uns ganz schnell vertraut machen«, versichert Thomas Döhrel. Grundbuchsachen sind ebenfalls Anfang Januar an das Amtsgericht Einbeck abgegeben worden. Das gilt auch für die Sachen, in denen noch nicht abschließend bearbeitete Anträge aus dem Jahr 2012 vorliegen. In diesem Fällen wird Bad Gandersheim die Akten abgeben, Einbeck wird die Grundbucheintragung vornehmen. Eine Grundbuch-Abfrage ist beispielsweise für Notare oder andere Personen, die für den Zugriff autorisiert sind, auch online möglich.

Bei den Insolvenzsachen gibt es ebenfalls Veränderungen. Das bisher für Schuldner aus dem Bereich Kreiensen zuständige Insolvenzgericht war das Amtsgericht Goslar. Jetzt hat die Zuständigkeit an das Amtsgericht Göttingen gewechselt. Für alle Verfahren, für die bis Ende 2012 beim Amtsgericht Goslar ein Antrag auf Eröffnung einging, bleibt Goslar auch bis zum endgültigen Abschluss zuständig.

Für Nachlasssachen beziehungsweise Sterbefälle gilt ebenfalls der Wechsel nach Einbeck. Entscheidend ist aber der Zeitpunkt des Todes. Für alle Sterbefälle in der Gemeinde Kreiensen bis einschließlich 31. Dezember 2012 bleibt das Amtsgericht Bad Gandersheim zuständig; das ist insbesondere wichtig für die Erteilung eines Ercscheins, selbst dann, wenn er beispielsweise erst 2014 oder später benötigt werden sollte. Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister werden für Kreiensen nicht mehr vom Amtsgericht Braunschweig, sondern beim Amtsgericht Göttingen geführt. Das Partnerschaftsregister bleibt in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover. Die Zuständigkeit für die Zwangsvollstreckung ändert sich nicht. Hier bleibt weiter das Amtsgericht Bad Gandersheim zuständig.

Für die Einlegung und Durchführung von Rechtsmitteln ist immer entscheidend, von welchem Gericht die angefochtene Entscheidung stammt. Generell ist das Landgericht Braunschweig für Berufungen oder Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Bad Gandersheim zuständig. Für Entscheidungen des Amtsgerichts Einbeck liegt die Zuständigkeit beim Landgericht Göttingen.

Alle Kreienser Bürger sollten sich mit ihren juristischen Anliegen in Einbeck integriert und willkommen fühlen, das ist dem Gericht ein wichtigen Anliegen. Werden die neuen Zuständigkeiten nicht beachtet, könnten sich Verzögerungen nicht vermeiden lassen - wenn etwa ein Kreienser Bürger einen Antrag in Bad Gandersheim stellt. Das Verfahren wird dann von dort nach Einbeck abgegeben, was zusätzliche Zeit beansprucht und wodurch Mehrarbeit für Bad Gandersheim entsteht. Alle Anwälte wüssten natürlich Bescheid, und auch die Bürger sollten sich schnell umstellen, so Döhrels Appell. Für den in Greene ansässigen Notar ändert sich die Dienstaufsicht – zuständig ist künftig das Landgericht Göttingen, zu dessen Amtsbezirk Einbeck gehört. Zwei Anwältinnen aus dem Raum Kreiensen/Bad Gandersheim haben inzwischen Außenstellen ihrer Kanzleien in Einbeck eröffnet. Bisher, berichtete Thomas Döhrel über die ersten Tage der neuen Regelung, sei alles reibungslos verlaufen. Mehrere Grundbuchangelegenheiten seien schon eingegangen, ebenso eine Familiensache. Um den Mehraufwand zu bewältigen, erhält das Amtsgericht Einbeck zwei sogenannte Serviceeinheitskräfte aus Bad Gandersheim mit jeweils einer halben Stelle. Ein Rechtspfleger wird zum 1. März kommen, und auch eine halbe Richterstelle ist angekündigt. Die Entscheidung darüber liegt beim Landgericht Göttingen. »Verstärkung muss kommen«, unterstützt Cornelia Marahrens dieses Anliegen. Einbeck hätte dann dreieinhalb Richterstellen. Ist das Team demnächst komplett, werden am Amtsgericht Einbeck etwa zwölf Mitarbeiter beschäftigt sein.

Bauliche Veränderungen soll es im Eingangsbereich geben. Das sei, erinnerte der Direktor, schon seit längerem ein Thema. Der Bedarf sei abgefragt und angemeldet, entsprechende Anträge seien beim Justizministerium gestellt. Das Einbecker Gerichtsgebäude stammt aus dem Jahr 1847; Gerichtsbarkeit in diesem Haus ist seit 1851 nachzuweisen.ek/oh