Nach Diebstahl Detektiv attackiert

Amtsgericht verurteilt 43-Jährige zu Bewährungs- und Geldstrafe

Weil sie nicht nur einen räuberischen Diebstahl begangen, sondern auch noch jemanden verletzt und beleidigt hat, ist eine 43-Jährige aus Northeim jetzt vom Amtsgericht Einbeck zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau bedauerte ihre Tat vom vergangenen Herbst in einem Einbecker Baumarkt, und sie bat dafür um Entschuldigung. Ihrer Argumentation, sie habe so aggressiv reagiert, weil der Ladendieb sie verletzt habe, konnte das Schöffengericht nicht folgen.

Einbeck. Die Frau aus dem Kosovo war angeklagt, im November zusammen mit einem Mittäter ein Schloss, zwei Akkus und einen Akkuschrauber in einem Einbecker Baumarkt entwendet zu haben. Dem Ladendetektiv, der sie festhielt, schlug sie auf die Hand und trat gegen sein Schienbein. Außerdem sollen heftige Schimpfworte gefallen sein.

Den Diebstahl gab die Frau in einer ersten Einlassung zu, zu ihrem Kompagnon wollte sie sich nicht äußern. Zu ihrer Festsetzung durch den Ladendetektiv hatte sie allerdings eine andere Darstellung, wie ihr Anwalt ausführte: Der Detektiv habe ihr nämlich das Handgelenk mit der Handtasche so verdreht, dass sie durch die Einschnürung Schmerzen hatte. Ob es Schläge oder Tritte ihrerseits gab, wisse sie nicht mehr – wenn es dazu gekommen sei, dann durch Stress. Fliehen wollte sie jedoch nicht, sagte sie. Außerdem versicherte sie, dass sie sich schäme und dass so etwas nie wieder passiere.

Der 41 Jahre alte Ladendetektiv sagte als Zeuge aus. Detailliert schilderte er, wie er den Versuch beobachtet hatte, einen Akkuschrauber zu stehlen. Die Ware ist auf besondere Weise eingepackt, die der Mittäter im Laden entfernt habe. Einige wenige Meter nach der Kassenzone habe er das Pärchen auf dem Weg zum Parkplatz angesprochen, es gebe einen ungeklärten Sachverhalt. Die Frau habe er festgehalten, da er bei ihr aufgrund der großen Handtasche die meiste Ware vermutete. Dabei habe sie ihn permanent getreten und geschlagen. Der Mittäter habe ihn angegriffen, was er aber abwehren konnte. Dann sei der Mann geflüchtet. Zwei Mitarbeiter des Marktes sagten aus, die Angeklagte sei nicht so unruhig gewesen, wie der Zeuge es dargestellt habe, und Beleidigungen auf deutsch hätten sie nicht gehört. Die Frau habe allerdings etwas möglicherweise in ihrer Muttersprache gesagt, »und das hörte sich nicht freundlich an.«

Den Vorwurf des räuberischen Diebstahls und der Beleidigung und Körperverletzung erhärtete die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Die Beweisaufnahme habe das im Wesentlichen bestätigt, und den Diebstahl als »Grundlage des Übels« habe die Angeklagte angeräumt. Zu Tritten und Beleidigungen habe es »vieldeutiges Schweigen« gegeben. Die Aussage des Detektivs dazu sei glaubwürdig. Wegen der Schläge handele es sich bei diesem Fall um räuberischen Diebstahl, während die Beleidigungen »nicht astrein zu beweisen« seien.

Im Zweifel für den Angeklagten, dafür setze er also keine Strafe an, so der Staatsanwalt. Für den räuberischen Diebstahl bleibe er bei einem vorgegebenen Rahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren an der unteren Grenze wegen des Geständnisses und weil es keine Vorbelastung gebe. Er beantragte acht Monate Haft, ausgesetzt zur dreijährigen Bewährung, außerdem eine Geldbuße von 300 Euro.

Der Diebstahl sei eingeräumt, mehr aber nicht, betonte Verteidiger Marc Hainski. Er sah Widersprüche und Dramatisierungen in der Aussage des Detektivs, und die Beleidigungen hätten außer ihm niemand gehört. Die Frau habe einen heftigen Zugriff erlebt, und daraus habe sie sich befreien wollen. Daraus könne man keinen räuberischen Diebstahl machen. Sie habe auch nicht fliehen wollen, um die Beute zu erhalten. Für den Diebstahl plädierte er auf eine maßvolle Geldstrafe von 300 Euro. »Sie ist keine Gewohnheitstäterin.«

Sechs Monate auf Bewährung, die Kosten und Auslagen des Verfahrens bleiben bei der Angeklagten, und sie hat eine Geldstrafe von 600 Euro zu zahlen, die der Förderverein der Integrierten Gesamtschule erhalten soll, dieses Urteil verkündete Amtsgerichtsdirektor Thomas Döhrel nach der Beratung mit den Schöffen. Die Aussagen des Ladendetektivs seien glaubhaft gewesen. Die Angeklagte habe die Handtasche bewusst festgehalten. Nach den Gesetzen der Physik, die auch im Gerichtssaal gelten würden, habe sie die Tasche nicht am Handgelenk tragen können – da wäre sie abgerutscht. Vielmehr habe sie die Hand gedreht und die Tasche so fixiert. Mit Tritten sei eine Grenze überschritten worden. Das Gericht sehe deshalb räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung; bezüglich der Beleidigungen gebe es einen Teilfreispruch.

Da keine Waffe eingesetzt war, könne man von einem minderschweren Fall ausgehen. Die Angeklagte sei zwar nicht voll geständig, sehe aber, dass ihr Handeln nicht in Ordnung war. Das spreche zu ihren Gunsten, ebenso wie der relativ geringe Wert des bei ihr gefundenen Diebesguts. Das Gericht wolle die Strafe auf das Mindestmaß begrenzen. Man habe aber, betonte Döhrel, die Erwartung, dass diese Verurteilung eine Warnung vor weiteren Straftaten sei. Die Bewährungszeit sollte auf zwei Jahre begrenzt werden. Die Angeklagte mache den Eindruck, als habe sie ihr Leben im Griff; sie habe zwar keinen guten, aber einen gesicherten Status.

Das Familieneinkommen reiche aus, eine Geldstrafe zu verhängen: »Sie müssen zahlen, und Sie dürfen keine weitere Straftat innerhalb der nächsten zwei Jahre begehen, sonst müssen Sie ins Gefängnis«, warnte Richter Döhrel eindringlich.ek