Angeklagter bedauert pornografischen Austausch

Freiheitsstrafe auf Bewährung / Sexualisierte Kommunikation mit Minderjährigen auf sozialen Medien

Einbeck. Zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 200 Sozialstunden wurde jetzt ein 29-jähriger Einbecker wegen mehrfachem sexuellen Missbrauchs vom Jugendschöffengericht Einbeck verurteilt. Zwischen September 2017 und Dezember 2018 beging er neun Straftaten im Bereich Erwerb, Besitz und Verteilung von kinder- und jugendpornografischen Schriften. Der Angeklagte gestand sein Fehlverhalten, bedauerte es und will eine Therapie anfangen.

Ihm wurde vorgeworfen, Kinder und Jugendliche über WhatsApp dazu aufgefordert zu haben, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen sowie Fotos und Videos davon zu erstellen und sie ihm zuzusenden. Er selbst schickte ihnen auch pornografische Darstellungen von sich.

Einen 13-Jährigen lernte der Einbecker bei einem Festival kennen. Darauf kam es zu regem Kontakt über soziale Medien. Im September 2017 folgte der erste Austausch von pornografischem Material – inklusive Intimaufnahmen. Dem Jungen wurde auch Geld in Aussicht gestellt, wenn er Videos von sich übermittele. Zudem sandte der Angeklagte auch eigene Aufnahmen an den Zeugen. Die Eltern des Jungen wurden auf den Austausch aufmerksam und zeigten den Angeklagten an. Wohnungsdurchsuchungen gab es 2017 bei ihm durch die Polizei samt Beschlagnahme von Kommunikationsmitteln.

Im Dezember 2018 forderte der 29-Jährige eine 14-Jährige – mit der er immer mal wieder über Internet-Foren in Kontakt stand – mehrfach auf, pornografische Fotos und Videos zu erstellen und ihm zu schicken. Während eines anderen Verfahrens entdeckte die Polizei die Kommunikation zwischen dem Angeklagten und der Zeugin.

Diese Taten gestand der Angeklagte zu Beginn der Gerichtsverhandlung – das erübrigte die erneute, belastende Befragung der jungen Zeugen. Als Jugendlicher habe es bei ihm auch sexuelle Übergriffe gegeben. Immer noch falle es ihm schwer, darüber zu reden. Das wünsche er keinem anderen Menschen. Zwar schrieb er mit den Zeugen, traf sie aber nicht. Körperliche sexuelle Übergriffe habe es nie gegeben. Der Austausch der Medien habe auf freiwilliger Basis stattgefunden. Seine Taten bereute er, will sich mit seinen Verhalten auseinandersetzen und eine Therapie beginnen.

Ohne Arbeit lebt er von Sozialhilfe, pflegt Familienangehörige und ist seit geraumer Zeit in einer festen Beziehung mit einer Frau. Verurteilt zu Geldstrafen ist er schon für Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Mutter des Zeugen erklärte, dass ihr Mann und sie durch einen Zufall auf die Kommunikation stießen. Sie stellten gleich Anzeige bei der Polizei. Für den Sohn war es zuerst unangenehm, dann wie eine Erlösung, dass alles endlich rauskam. Extrem belastend sei die Situation während des Kommunikationszeitraums für ihn gewesen, die Leistungen in der Schule wurden in der Folge schlechter. Zahlreiche Gespräche führte die Familie. Halt bekomme er auch durch ehrenamtliche Tätig­keiten.

Aus allen Wolken sei sie gefallen, als die Polizei das Handy ihrer damals 14 Jahre alten Tochter konfiszierte, sagte die Mutter. Bei Untersuchungen anderer Verfahren stellten die Ermittler fest, dass die Jugendliche und der Angeklagte im regen, intimen Austausch standen. Anfang des Jahres begann sie sich zu ritzen und versuchte, sich umzubringen. Mehrere Monate hatte die Jugendliche kein Handy und keinen Computer, und sie erhielt Hilfe vom Jugendamt. Jetzt will sie die Schule beenden und eine Ausbildung anfangen.

Der Staatsanwalt sagte, dass es dem Angeklagten positiv anzurechnen sei, dass er die Taten gestand. Daher brauche man die Opfer nicht noch einmal zu befragen, was jedes Mal schmerzhaft sei, und auch nicht Texte, Bilder und Videos als Beweise erneut anzuschauen. Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften ziehe eine Haftstrafe nach sich. Ihn wunderte die Pause zwischen den beiden Perioden, für die es keine Erklärung gab.

Die Opfer wurden nicht gezwungen, sie waren einverstanden mit der Übermittlung. Verschärfend zu werten sei das Versprechen, Geld zu erhalten für das Senden von pornografischem Material. Glücklicherweise kam es nie zu einem Treffen des Angeklagten mit dem Jungen und dem Mädchen. Positiv rechnete er auch den Wunsch nach Therapie an. Der Staatsanwalt sprach eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten plus einer hohen Anzahl von Sozialstunden aus, da der Angeklagte bisher noch nicht groß straffällig aufgefallen ist.

Der Verteidiger meinte, dass der 29-Jährige einsichtig sei, eine schwierige Vergangenheit habe und das Geschehene mit einer Therapie aufarbeiten möchte. Das Vorgefallene bedauere er, und er habe durch die Einräumung der Straftaten den Zeugen erspart, erneut vor Gericht aussagen zu müssen. 15 Monate erachtete er als zu viel, für sechs Monate auf Bewährung sprach er sich aus. Der Angeklagte bedauerte das Vorgefallene. Den Opfern schrieb er auch, was ihm in der Jugend angetan wurde, und dass er dies keinem wünschte. Für sein Fehlverhalten entschuldigte er sich.

Das Jugendschöffengericht um Richter Thomas Döhrel setzte das Strafmaß auf 15 Monate ohne Bewährung sowie 200 Arbeitsstunden fest. Er erinnerte, dass der Angeklagte im Rahmen ­seiner ehrenamtlichen Arbeit den Jungen 2017 bei einem Festival kennengelernt hatte. Da der 13-Jährige mehr Kontakte zu Erwachsenen als zu Gleichaltrigen hatte, könnte es sein, dass er vom 29-Jährige gezielt ausgesucht worden sei. In der Folge schrieben sie sich öfter in sozialen Medien. Auch von dem Mädchen forderte der Angeklagte, sich zu entblößen, sich zu berühren und dies mit Aufnahmen zu dokumentieren.

Die Pause zwischen Herbst 2017 und Winter 2018 irritierte das Gericht. Zweimal traten die pädophilen Neigungen auf, warum gab es eine Pause über mehrere Monate? Momentan liegen jedoch keine Hinweise vor, dass der Angeklagte auch in der Zeit aktiv war.

Schuldeingeständnis und Therapiewunsch wirkten sich strafmildernd aus, aber auch dass der 29-Jährige den Jugendlichen die erneute Aussage ersparte. Da er nicht einschlägig vorbestraft war – Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis zählen nicht dazu – könne man noch eine Bewährungsstrafe anwenden.

Sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen, wozu auch Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Schriften zählen, sei immer verwerflich und nicht zu akzeptieren, so Döhrel. Das Gericht folgte dem Vorschlag des Staatsanwalts und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Bewährungszeit umfasst drei Jahre, der 29-Jährige bekommt einen Bewährungshelfer zur Untertsützung bei Therapie, Arbeitssuche und der Organisation der persönlichen Verhältnisse. Zudem muss der Angeklagte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.mru