Angeklagter erhielt seine letzte Chance

23-Jähriger wurde im Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteiltWegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Bedrohung, Nötigung und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde jetzt ein 23-jähriger Einbecker zu einen Freiheitss

Wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Bedrohung, Nötigung und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde jetzt ein 23-jähriger Einbecker zu einen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, dem seine Verfehlungen leid taten.

Einbeck. Der Beschuldigte war angeklagt, mehrere Straftaten im vergangenen Jahr begannen zu haben, um seine »Ehre« nach dem Fremdgehen seiner Freundin wieder zu erlangen. Er hatten seinen Nachfolger in dessen Einbecker Wohnung aufgesucht und ihn mehrfach ins Gesicht geschlagen. Selbst als das Opfer auf dem Boden lag, hörte er nicht mit der Gewalt auf.

Wenige Tage später traf sich der Angeklagte  erneut mit dem Nebenbuhler, der durch die Schläge Hämatome im Gesicht und am Körper erhalten hatte, und er wollte von ihm eine hohe Geldsumme erpressen, damit sein Ansehen wieder hergestellt werde. Da der Einbecker nicht so viel Geld besaß, einigten sich beide auf die Übereignung eines hochwertigen Telefons und monatliche Ratenzahlungen. In den folgenden Tagen bedrohte der Angeklagte mehrfach telefonisch und persönlich sein Opfer und dessen Mutter, die ihrem Sohn beistehen wollte, so dass beide ständig in Angst lebten und sogar um ihr Leben fürchteten.

Vor Gericht gab der 23-Jährige die gegen ihn gerichteten Anklagepunkte zu, die ihm leid taten. Zwar lagen gegen ihn in der Vergangenheit schon mehrere Delikte vor, die teilweise schwere Verfehlungen waren, doch plädierte die Staatsanwältin trotz der Härte der Vergehen ein letztes Mal auf eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. Sie hielt ihm zu Gute, dass er sich trotz seiner kriminellen Historie außerhalb von Einbeck eine Arbeit gesucht habe, um zielgerichtet auf Abstand zu den Beteiligten der Vorgänge zu gehen, dass er sich liebevoll um seine Kinder kümmere, die er mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin hat, und für sie regelmäßig Unterhalt zahle.

Sein Verteidiger stellte die Frage, wie sein Klient zu betrachten sei: Als permanenter Rechtsbrecher oder Verzweifelter, der sich zu unentschuldbaren Taten hinreißen ließ? Er betonte, dass sein Mandant nach langem Aufenthalt in der Ferne, bei der die Gedanken an seine Familie ihn immer wieder aufmunterten, feststellen musste als er zurück kam, dass seine Freundin ein Verhältnis begonnen hatte. Alles, was er über Jahre hinweg aufgebaut hatte, schien nicht mehr zu existieren, so dass diese Umstände ihn eventuell zu den Taten getrieben hätten, vermutete der Anwalt. Er plädierte für seinen Klienten und dessen geänderte Lebensumstände, und er stellte mögliche Schadensersatzzahlungen in Frage.

In ihrem Urteil gingen die Richterin und die zwei Schöffen auf die Forderungen der Staatsanwältin ein, dem Angeklagten noch eine letzte Alternative mit der Freiheitsstrafe auf Bewährung zu geben. Durch sein Geständnis, das den Zeugen ein Auftreten vor Gericht erspart habe, die eingeleitete Abgrenzung von den Geschädigten, sein Mitleid und seinen Eindruck, den er vor Gericht hinterlassen hatte, habe sie sich für die Bewährungsstrafe entschieden. Sie ermahnte ihn, dass es durch die Vorgeschichte und die Schwere der geplant durchgeführten Taten jetzt seine allerletzte Chance sei, die er nutzen sollte. Die Richterin hoffte für den Angeklagten, dass er dank seines Lebenswandels nie mehr vor Gericht stehen werde. Weiter erinnerte sie daran, dass er Schadensersatz an den Geschädigten zahlen und die Bewährungsauflagen befolgen müsse.mru