Anschlag wird neu verhandelt

Böller im Briefkasten: Generalstaatsanwaltschaft Celle legt Rechtsmittel ein

Mit dem Mitangeklagten und den Verteidigern vor dem Amtsgericht Einbeck Ende November: Die Justiz muss sich noch einmal mit dem 26 Jahre alten Einbecker Neonazi (rechts) und dem versuchten Sprengstoffanschlag vom 10. Juni beschäftigen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Celle Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat zum Urteil gegen den 26-jährigen Einbecker Neonazi, der in den frühen Morgenstunden des 10. Juni 2020 in der Maschenstraße in Einbeck einen Sprengstoffanschlag mit einem sogenannten Polen-Böller verübt hat, Rechtsmittel ein­gelegt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier, Sprecher der Behörde, auf Anfrage der »EM«.

Einbeck. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen des offenkundig politischen Hintergrundes des Anschlags an sich gezogen. Man warte noch die schriftliche Ausarbeitung des Urteils ab, das das Amtsgericht Einbeck am 24. November gesprochen habe, so Kolkmeier. Danach werde man entscheiden, ob man in Berufung oder Revision gehe, vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht.

Ein 24 Jahre alter Einbecker und der 26-Jährige als Hauptangeklagter hatten einen Polen-Böller in den in die Tür eingebauten Briefkasten eines Hauses geworden, in dem eine 41-jährige Frau wohnt, die sich in der linken Szene engagiert, unter anderem im Einsatz für Geflüchtete und gegen rechtsradikale Aktivitäten in Einbeck; sie trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Der erste Sprengsatz zündete und richtete Sachschaden an, der zweite explodierte vorzeitig in der Hand des 26-Jährigen, wodurch dieser erhebliche Verletzungen erlitt. Die Blutspur führte die herbeigerufenen Polizeibeamten direkt zum Tatverdächtigen.

Wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und versuchter Sprengstoffexplosion wurde der 24-Jährige vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. 100 Arbeitsstunden hat er ebenfalls zu absolvieren. Er hatte vor Gericht glaubhaft machen können, dass sich seine – politische – Einstellung während der fünfmonatigen Untersuchungshaft verändert habe. Der 26-Jährige wurde wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung, versuchter Herbeiführung eines Sprengstoffanschlags, Beleidigung sowie Nötigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft warf den Männern Sachbeschädigung, versuchte schwere Brandstiftung und versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor. Sie hatte deutlich höhere Strafen gefordert: zweieinhalb Jahre für den jüngeren sowie drei Jahre und neun Monate für den älteren Angeklagten. Der Verteidiger des 26-Jährigen hatte dagegen für eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung plädiert. Auch er soll inzwischen Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt haben.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen bestätigte, dass es gegen den schon mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten »diverse weitere Ermittlungsverfahren« gebe, und einiges befinde sich noch in der Berufung. So berichtete Oberstaatsanwalt Andreas Buick, dass vor dem Amtsgericht Northeim ein Vorfall vor der KZ-Gedenkstätte Moringen angeklagt sei: Dort hatte der 26-Jährige im November 2019 mit zwei Gesinnungsgenossen in einem »Fuck you Israel«-T-Shirt und mit hochgereckten Daumen posiert. Die Anklage laute auf Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Volksverhetzung. Einen ähnlichen Vorfall, ebenfalls mit dem T-Shirt, gab es vor dem Sprengstoffanschlag vor einer Einbecker Apotheke, auch hier lautet die Anklage auf Volksverhetzung.

Eine weitere Anklage drehe sich um eine Falschanzeige: Der 26-Jährige habe angegeben, er sei von drei Männern mit »südländischem Aussehen« überfallen und im Gesicht verletzt worden. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab allerdings, dass die Verletzungen nicht zu den Vorwürfen passten. Vielmehr zeigten sie typische Merkmale dafür, dass er sie sich selbst zugefügt habe. Schließlich stehe das Urteil aus zur Bedrohung einer Aktivistin der linken Sze- ne in Göttingen, der er angekündigt habe, ihr Haus werde »gleich brennen«, und zu einem gewalttätigen Vorfall an der Stadthalle soll es zu einem Berufungsverfahren kommen.ek