Ausschuss für Schule und Sport

Arbeitskreis soll Konzept für Grundschullandschaft entwerfen

Unter Beteiligung des Elternwillens und der Ortsräte / Aufschub bis Schuljahresende / Umsetzung zum Schuljahr 2014/2015 / Inklusion

Erneut lautstarke Proteste begleiteten die Politiker in die Rathaushalle zur öffentlichen Schulausschusssitzung: Die Grundschule Drüber kämpft gegen eine Schließung. Thema der jüngsten Ausschusssitzung war die Einbecker Grundschulstruktur – eine Entscheidung gab es nicht, lediglich einen Zeitpunkt, bis zu dem eine Entscheidung gefällt sein soll.

Einbeck. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung im Juli empfohlen, eine Entscheidung zur Schließung von Grundschulen in den Ortschaften bis September auszusetzen. Die jeweiligen Ortsräte wurden bezüglich einer möglichen Schulschließung beteiligt. Neben der Stellungnahme des Ortsrates Drüber/Sülbeck, die ein eigenes Konzept für die Gestaltung der Einbecker Schullandschaft beinhaltet, sind Vorschläge zur Entwicklung der Einbecker Grundschullandschaft bei der Verwaltung nicht eingegangen. Die Ortsräte im Einzugsbereich der Grundschule Dassensen/Holtensen haben sich überwiegend für den Erhalt der Grundschule ausgesprochen, auch die Ortsräte der Leinetalschulen Drüber befürworteten den Erhalt.

Der interfraktionelle Arbeitskreis Einbecker Schullandschaft hat im Sommer seine Tätigkeit fortgesetzt. In mehreren Sitzungen wurden mögliche Alternativen zur Entwicklung der Einbecker Schullandschaft sowie Kostenaufstellungen diskutiert.

Die Verwaltung hat gemäß des Auftrages aus dem Arbeitskreis einen Antrag an den Landkreis Northeim gestellt, die Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Geschwister-Scholl-Schule ein weiteres Jahr bis zum 31. Juli 2014 laufen zu lasen und im übrigen zur Nutzung der Schulanlage in Drüber keine Entscheidung zu treffen, bevor die Stadt ihre Grundschullandschaft neu geordnet hat.

Ein Verbleib der Hauptschüler im Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule für ein weiteres Jahr ist nach Aussage des Landkreises Northeim abhängig von der Entscheidung der Landesschulbehörde. Die Landesschulbehörde hat die Außenstelle der Wilhelm-Bendow-Schule lediglich für ein Jahr bewilligt und müsste hier eine Verlängerung aussprechen. Eine endgültige Aussage über den Verbleib der Hauptschüler an der Scholl-Schule für ein weiteres Jahr ist der Landesschulbehörde jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, teilte die Verwaltung mit. Der Landrat hat seine Zustimmung für eine Verlängerung des Verbleibens der Hauptschüler an der Geschwister-Scholl-Schule signalisiert, allerdings mit der Einschränkung, dass die Beteiligung des Landkreises an den Kosten der Geschwister-Scholl-Schule für das zusätzliche Jahr auf nur noch 200.000 Euro gedeckelt wird.Auf dieser Grundlage hat sich der interfraktionelle Arbeitskreis dafür ausgesprochen, dass der  Arbeitskreis unter Beteiligung von Lehrer- und Elternvertretern bis zum Schuljahresende 2013 ein schlüssiges Konzept zur Entwicklung der Einbecker Grundschullandschaft erstellt. Dieses soll zum Schuljahr 2014/15 umgesetzt werden. Das wurde von den Vertretern aller Fraktionen im Schulausschuss begrüßt. In die Konzepterstellung sollen die Stellungnahmen der beteiligten Ortsräte einfließen. Wichtiger Bestandteil des Konzeptes wird auch der Elternwille hinsichtlich der weiteren Beschulung nach Aufgabe von Grundschulstandorten sein. Der Auftrag an die Verwaltung, den Entwurf eines Ganztagsschulkonzeptes für alle Grundschule zu prüfen und bis Ende 2012 dem Schulausschuss zur Beratung vorzulegen, wird bis zum Ende des Schuljahres zum 31. Juli 2013 verlängert und in die Arbeitskreisarbeit mit einbezogen.

Keine Diskussion gab es auch bei der Umsetzung der Inklusion: In Niedersachsen wird die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeführt. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen. Die inklusive Beschulung für den Grundschulbereich beginnt aufsteigend mit dem ersten Jahrgang zum 1. August 2013. Um eine sukzessive Ausstattung der Grundschulen als inklusive Schulen zu ermöglichen, können bis zum 31. August 2018 Schwerpunktschulen für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören eingerichtet werden. Diese sind der Landesschulbehörde bis zum 1. Februar 2013 mitzuteilen, damit sie den Schwerpunktschulen die notwendige sonderpädagogische Unterstützung rechtzeitig bereitstellen kann.

Mit der Einrichtung einer Schwerpunktschule muss gewährleistet sein, dass Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wenigstens eine inklusive Grundschule unter zumutbaren Bedingungen erreichen können.

Aus Sicht der Verwaltung kommt die Geschwister-Scholl-Schule als sogenannte Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören in Betracht. Die Geschwister-Scholl-Schule ist zwar nicht vollständig barrierefrei, durch entsprechende Unterbringung inklusiver Klassen kann aber sichergestellt werden, dass einige Klassenräume barrierefrei erreicht werden können. In der Vergangenheit wurden bereits Rampen im Eingangsbereich sowie innerhalb des Gebäudes eingerichtet. Fachräume sind teilweise barrierefrei erreichbar. Aufzug und Behinderten-WC sind vorhanden. Durch den Aufzug können das Kellergeschoss und das erste Obergeschoss im Neubau erreicht werden. An der Geschwister-Scholl-Schule sind bereits Integrationsklassen eingerichtet.

Eine Alternative zur Benennung einer Schwerpunktschule für den Förderbereich wird seitens der Verwaltung nicht gesehen, da in den übrigen Grundschulen die Klassen und Fachräume nicht barrierefrei zu erreichen sind und Aufzüge und Behinderten-WCs fehlen. Mehrkosten sind zu erwarten, wenn Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und/oder Sehen zu beschulen sind. Hierfür können Kosten für die bauliche Unterhaltung beziehungsweise Beschaffung von speziellen Geräten anfallen, die das Hören beziehungsweise Sehen unterstützen. Mehrkosten können auch entstehen, wenn für körperbehinderte Schüler besondere Therapieeinrichtungen erforderlich werden sollten.

Eltern von Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können künftig grundsätzlich wählen, ob ihre Kinder eine Allgemeine- oder Förderschule besuchen sollen. Deshalb ist es schwierig abzuschätzen, ob und in welchem Umfange eine inklusive Beschulung an einer Grundschule der Stadt Einbeck in Anspruch genommen wird. Eine Beteiligung des Stadtelternrates zur Bestimmung der Geschwister-Scholl-Schule als Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören ist eingeleitet.

Der Schulausschuss sprach sich dafür aus, dass  die Geschwister-Scholl-Schule als Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören zum 1. August 2013 bestimmt wird.

Wie Fachbereichsleiter Albert Deike mitteilte, hat der Landkreis in seine Schulen in diesem Jahr 1,9 Millionen Euro investiert: darunter 890.000 Euro in die Dachsanierung der Löns-Realschule, 480.000 Euro in die Fassadensanierung der Goetheschule sowie 130.000 Euro in die Sanierung der Physikräume der Goetheschule.sts