Ausschuss für Schule und Sport

Mit Inklusion erst 2013/2014 beginnen / Stadt geht von hohen Kosten bei baulicher und räumlicher Ausstattung aus

Mit der Umsetzung der Inklusion an den Grundschulen, der gemeinsamen Unterrichtung aller Kinder, hat sich der Ausschuss für Schule und Sport bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Die Regierungsfraktion im Niedersächsischen Landtag hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, außerdem läuft eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände.

Einbeck. Der Gesetzentwurf enthält für den Zuständigkeitsbereich der Schulträger im Wesentlichen folgende Punkte: Grundsätzlich sollen alle Schulen inklusiv sein, alle Förderschulen, mit Ausnahme der Förderschule Lernen im Primarbereich, bleiben bestehen. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft treten. Es soll erstmals für alle Schüler angewendet werden, die sich im Schuljahr 2013/2014 in der ersten oder fünften Klasse befinden. Im Grundschulbereich ist ein Start auch schon ab dem kommenden Schuljahr möglich, wenn der Schulträger dazu bereit ist. Bis August 2018 können Schwerpunktschulen gebildet werden, nach diesem Zeitpunkt ist jede Schule inklusiv, das heißt, alle Schulen müssen grundsätzlich jeden Schüler beschulen.

Der Gesetzentwurf enthält grundsätzlich die Anerkennung der Konnexität (»Wer bestellt, bezahlt«), jedoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man davon ausgehe, dass die mit der Inklusion verbundenen Kosten seitens der Schulträger »nicht erheblich« seien und damit Kostenerstattungen des Landes nicht in Betracht kämen. Dazu wurde eine Revisionsklausel aufgenommen, wonach die Landsregierung bis zum 31. Juli 2018 die Auswirkungen des Gesetzes hinsichtlich der gesamten zusätzlichen Kosten für bauliche und räumliche Ausstattung, Schülerbeförderung und Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII/Integrationshelfer überprüfen will. Die Verwaltung geht davon aus, dass nach dem Gesetzentwurf auf die Stadt Einbeck als Schulträgerin ganz erhebliche Kosten zukommen werden. Deshalb werden die kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Land der Landesauffassung widersprechen, wonach die Kosten der baulichen und räumlichen Ausstattung ausschließlich vom Schulträger zu tragen seien.

Bis 2018 wäre es nach dem Gesetzentwurf möglich, beispielsweise die Geschwister-Scholl-Schule als Schwerpunktschule festzulegen. Bis dahin müssten jedoch auch die anderen Grundschulen baulich auf die Inklusion vorbereitet werden. Einen vorzeitigen Start bereits zum kommenden Schuljahr empfiehlt die Verwaltung nicht; zunächst sollte die endgültige Gesetzesfassung abgewartet werden, erst danach könnte unter Berücksichtigung der Haushaltssituation mit weiteren Maßnahmen begonnen werden.

Der Gesetzentwurf, so Fachbereichsleiter Albert Deike, stelle den Schulträger vor Probleme. Man sei nicht in der Lage, jede Schule für jedes Kind in geeigneter Weise herzurichten. Zudem sei die Einschätzung der Aufwendungen aus Sicht der Stadt »so nicht richtig«. In jedem Fall sollte man abwarten, welche finanziellen Konsequenzen auf die Stadt zukommen würden, eine Überlastung müsse man vermeiden.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zum Gesetzentwurf zur Kenntnis. Vorbereitungen zu einem vorzeitigen Start der Inklusion in den Einbecker Grundschulen bereits zum Schuljahr 2012/2013 sollen ausdrücklich nicht vorgenommen werden, so der einstimmige Beschluss.ek