Rat Einbeck

Besser auf den Punkt kommen

Rat passt Geschäftsordnung für die Einwohnerfragestunde an

Einbeck. Der Einbecker Rat hat seine Geschäftsordnung geändert. Hintergrund ist, dass es in den Einwohnerfragestunden immer wieder zu Diskussionen über den Umfang des Fragerechts gekommen ist. Deshalb sollte die Geschäftsordnung in dieser Hinsicht konkretisiert werden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Heitmüller stellte fest, man begrüße Bürgerbeteiligung: In unterschiedlichen Formaten habe seine Fraktion immer ein offenes Ohr für die Bürger, und der Rat und seine Gremien würden sogar in jeder Sitzung zwei Einwohnerfragestunden ermöglichen. In den Ortsräten funktioniere das auch in der Regel ohne Probleme. Im Rat und in den Ausschüssen werde die Einwohnerfragestunde hingegen oft missbraucht für politische Statements oder um »reinzugrätschen«. Der jeweilige Vorsitzende habe mit der neuen Geschäftsordnung ein Muster an der Hand, wie er da vorgehen könne. Als Ergänzung schlage seine Fraktion vor, dass man es doch ermöglichen sollte, Fragen vorab schriftlich einzureichen – dann könne sich die Verwaltung entsprechend vorbereiten. Unglücklich finde er dagegen ein Verhalten, wie man es auch schon erlebt habe, dass jemand mehrere schriftliche Fragen eingereicht habe, aber in der Sitzung gar nicht anwesend war. Auch dass jetzt einige Zuhörer, die im Zusammenhang mit der Petition zur Haltestelle PS.SPEICHER dabei waren, die Sitzung schon verlassen hätten, zeige, wie die Arbeit des Rates wertgeschätzt werde – oder eben nicht.

Für die Gruppe Liberal und Klar begrüßte Alexander Kloss die Vorschläge, die eine eindeutige Regelung bringen könnten. Die Vorgabe, dass Fragen sich auf Tatsachen beziehen müssten und nicht auf hypothetische Ereignisse oder Meinungen und Meinungsbildungsprozesse, halte er für schwierig, das sollte man bürgerfreundlicher fassen. Grundsätzlich finde er es gut, dass die Einwohner Gelegenheit hätten, sich einzubringen.

Mit der Einwohnerfragestunde hätten die Bürger die Möglichkeit, »sich direkt an uns zu wenden«, betonte Frank-Dieter Pfefferkorn, BLGfE. Das sei ein demokratisches Mittel, das man nicht missen wolle. Er hielte es aber für gut, dass ein Vorsitzender im Einzelfall weitere Fragen zulassen könne – nicht, um in eine Diskussion einzutreten, sondern damit gezielt und sachkundig nachgefragt werden könne. Das sollte man nicht verbieten müssen.

In der Fragestunde könnten sich Bürger in einem kleinen Zeitfenster Informationen beschaffen, erläuterte Heidrun Hoffmann-Taufall, CDU. Es sei möglich, das vorher schriftlich zu tun, es sei öffentlich, und man sollte tendenziöse und suggestive Äußerungen vermeiden. Es sei erfreulich, dass sich Bürger einbringen wollten, und kluge Fragen seien ihr lieber als schnelle Antworten. Das Verfahren sei eine sinnvolle Ergänzung zur repräsentativen Demokratie. Die Beteiligung sei noch erweiterbar, indem man Bürger und ihre Kompetenz einbeziehe. Auch andere Formate seien dafür nötig, dafür sollte man sich einsetzen.
Mit Mehrheit beschloss der Rat die Änderung der Geschäftsordnung. Danach kann jeder Einwohner der Stadt Einbeck in einer Sitzung pro Fragestunde bis zu zwei Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt stellen; die Fragen können vorab schriftlich eingereicht werden. Der Fragesteller kann jeweils eine Zusatzfrage anschließen, die sich auf den Gegenstand der ursprünglichen Frage beziehen muss. Fragen müssen sich auf Tatsachen beziehen, zu hypothe- tischen Ereignissen sowie zu Meinungen bzw. Meinungsbildungsprozessen sind sie ausgeschlossen.

Ein Ausschussvorsitzender kann nach eigenem Ermessen weitere Fragen zulassen. Die Fragen werden von der Verwaltung mündlich beantwortet; ist eine Antwort in der Sitzung nicht möglich, werden sie nachträglich der fragenden Person gegenüber schriftlich beantwortet. Anfragen an Fraktionen oder Gruppen beantworten diese selbst. Eine Diskussion findet nicht statt.ek