Wenn man die Dinge nicht mehr selbst regeln kann

»Tag des Betreuungsrechts« im Amtsgericht am 23. September | Informationen zu vielschichtigem Thema

Betreuungsrichterin Sievert (links) und Rechtspflegerin Linke: Beim »Tag des Betreuungsrechts« im Einbecker Amtsgericht wird zum Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln informiert - angesprochen sind alle, die vorsorgen wollen, aber auch Interessierte, die sich einen Einsatz als ehrenamtlicher Betreuer vorstellen könnten.

Einbeck. Wer hilft, wenn man seine Dinge nicht mehr allein regeln kann - sei es vorübergehend, sei es dauerhaft? Wer im engen Umfeld niemanden hat, der sich kümmern kann und möchte, für den sieht der Gesetzgeber eine Betreuung vor. Ein »Tag des Betreuungsrechts« findet jetzt erstmals bei den niedersächsischen Amtsgerichten statt, auch in Einbeck.

Am Montag, 23. September, gibt es von 15 bis 17 Uhr Informationen, Präsentationen und Vorstellungen, und viele Fragen rund um das Thema werden beantwortet. Zudem sollen Interessierte, die ein interessantes Ehrenamt übernehmen möchten, ermuntert werden, über diesen Aufgabenbereich anzudenken. Das Niedersächsische Justizministerium hat den »Tag des Betreuungsrechts« ausgerufen. »Wir sind gespannt, wer zu uns kommt«, so Martina Sievert, Betreuungsrichterin am Amtsgericht Einbeck.

Jeder Einzelne kann in eine Lage kommen, in der er die wichtigen Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich erledigen kann. Das Gericht setzt dann eine Betreuung ein, die stellvertretend die Angelegenheiten regelt. Was ist eine rechtliche Betreuung, wann wird sie eingerichtet, wer betreut, wer wird betreut, was machen ehrenamtliche und Berufsbetreuer, wie kann eine Betreuung vermieden werden? Um diese und viele weitere Themen geht es während der Veranstaltung.

In vier Referaten werden unterschiedliche Aspekte beleuchtet. Jens Wollersen vom Betreuungsverein spricht über Vorsorgevollmacht und Betreuung. Dem Betreuungsverein ist es an diesem Tag aber auch wichtig, auf die ehrenamtliche Betreuung hinzuweisen und ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen; das können Angehörige, Freunde oder Nachbarn sein. Birgitt Sandmüller von der Betreuungsstelle des Landkreises Northeim steht neben den Berufs- auch den ehrenamtlichen Betreuern beratend zur Seite.

Im Bedarfsfall prüft die Betreuungsstelle vom Richter vorgeschlagene Betreuer beziehungsweise schlägt einen Berufsbetreuer vor. Die Aufgaben des Pflegestützpunkts wird Lisa Kutschmann erläutern. Und da das Thema möglichst breit aufgefächert werden soll, sind auch Barbara Buschhorn und Mario Bursy dabei, die über den »Werdenfelser Weg« informieren werden. Dabei geht es um Fixierungsmaßnahmen in Einrichtungen beziehungsweise Möglichkeiten, diese zu verhindern.

Die Verfahrenspfleger werden anschaulich erläutern, ob und welche Alternativen es gibt. Seit einigen Jahren wird dieser »Werdenfelser Weg« mit guten Erfolgen umgesetzt. Nach den Vorträgen besteht Gelegenheit, im kleinen Kreis Fragen zu stellen beziehungsweise auch persönliche Angelegenheiten zu erörtern.

Die zeitliche Taktung ist so geplant, dass jeder Besucher jeden Vortrag hören kann. Einen wesentlichen Teil im Informationspaket wird der Bereich Vollmacht einnehmen. Eine Vorsorgevollmacht kann eine Betreuung weitgehend ersetzen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man selbst bestimmen, in welchen Aufgabenbereichen man welche Vertrauensperson im Notfall rechtlich an der Seite haben möchte, um Entscheidungen zu treffen.

Häufig sind da Menschen aus dem persönlichen Umfeld. Dabei ist es aber auch möglich, verschiedene Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu betrauen. Keine Betreuung ohne Anhörung und auch nicht ohne ärztliche Stellungnahme: Entsprechend muss Richterin Martina Sievert flexibel sein, wenn sie sich selbst vor Ort ein Bild verschafft, beispielsweise im Krankenhaus oder im Altenheim.

Die Betreuung wird dann für verschiedene Bereiche eingerichtet, wobei Finanz- und Behördenangelegenheiten am häufigsten sind. Eine Vorläufige Betreuung wird oft für den Gesundheitsbereich eingerichtet, sie ist auf sechs Monate begrenzt. Tritt eine Besserung ein, ist es für den Betroffenen sinnvoll, eine Vollmacht auszufüllen, um die Dinge in eigener Regie zu regeln.

Eine dauerhafte Betreuung läuft maximal sieben Jahren, danach erfolgt eine Überprüfung mit ärztlicher Stellungnahme und Anhörung. Die Zahl derjenigen, die Hilfe brauchen, steigt kontinuierlich: In diesem Jahr, berichtet Richterin Sievert, seien schon 135 Betreuungen neu eingerichtet worden, mehr als in früheren Jahren.

Und immer wieder stelle sie fest, dass die Beschäftigung mit dem Thema erst - zu - spät einsetze. Dabei könne es, macht sie deutlich: eine 18-Jährige nach einem Verkehrsunfall ebenso wie jemanden, der in der Mitte des Lebens plötzlich erkrankt oder den dementen Senior, der nicht mehr zurecht kommt. Eine Betreuung, erläutert die Richterin weiter, kann unter Umständen auch wieder aufgehoben werden. Es sei ein Hilfsangebot des Staates, und einige Betroffene seien sehr froh, wenn eine Betreuung für sie eingerichtet werde.

In anderen Fällen hebe sie die Betreuung auf, wenn keine Mitarbeit zu erkennen sei. Betreuung sei nämlich kein Rundumpaket. Wenn es um spezielle Fragen zum Thema geht, sind die Rechtspfleger im Amtsgericht die richtigen Ansprechpartner - auch beim »Tag des Betreuungsrechts«. Das sei einer der großen Bereiche in der Ausübung ihrer Tätigkeit in diesem »Beruf, den keiner kennt«, wie es augenzwinkernd hieß.

Rolle und Rechte beider Seiten hat man hier im Blick. Insbesondere für den Schutz des Betreuten sind die Rechtspfleger da, das ist ihr Hauptanliegen. Mit ehrenamtlichen Betreuern führen sie zu Beginn ihrer Tätigkeit ein Verpflichtungsgespräch, und es erfolgt ein regelmäßiger Austausch.

Die Anforderungen an sie sind, abhängig von der Art der Betreuung, unterschiedlich. Sie suchen jedoch häufig das Gespräch mit den Rechtspflegern, denn hier gibt es auch Tipps und Hinweise zur Tätigkeit, wenn es etwa um den Pflegegrad oder die Rechtmäßigkeit von Grundstücksgeschäften geht.

Neben den Berufsbetreuern sind gerade auch ehrenamtliche Betreuer gesucht, für die sich ein vielfältiges Tätigkeitsspektrum bietet. Auch die Rechtspfleger würden sich freuen, mehr ehrenamtliche Betreuer gewinnen zu können: »Sich ab und zu um jemanden zu kümmern, ein bisschen Zeit und Engagement für Nachbarn oder Verwandte aufzubringen, das müsste für viele möglich sein.«

Wer sich im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements als ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung stellt, sollte Offenheit und Tatkraft sowie Kontaktfreude mitbringen. Berufsbetreuer müssen einmal im Jahr bei den Rechtspflegern einen Bericht über ihre Arbeit abgeben.

Betreuung, räumen die Rechtspfleger mit einem immer noch weit verbreiteten Vorurteil auf, sei keine Entmündigung, sondern immer würden Recht und Wunsch der Betroffenen einbezogen. Die Gründe für eine Betreuung können dabei vielfältig sein: Alter, Krankheit, Behinderung, Überforderung mit dem Leben. Wer vorsorgliche Regelungen trifft, tut sich und seinen Angehörigen einen Gefallen. Für alle Interessierten gibt es viele Hinweise beim Tag des Betreuungsrechts« im Amtsgericht.ek