BI-Verfahren: Nicht »Unschuld«, sondern »geringe Schuld«

Einbeck. Bezugnehmend auf die jüngste Pressemitteilung der BI »Pro Erdkabel« Einbeck sieht sich die Stadtverwaltung Einbeck veranlasst, eine Klarstellung zu veröffentlichen: Das Ermittlungsverfahren gegen den Sprecher der Bürgerinitiative wurde zwar, wie berichtet, eingestellt, allerdings nach § 153 der Strafprozessordnung – also wegen geringer Schuld und nicht wegen Unschuld.

Die Staatsanwaltschaft habe damit klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den Tatbestand der üblen Nachrede als verwirklicht ansehe, so die Stadtverwaltung, die Angelegenheit allerdings insgesamt für nicht wichtig genug halte, um eine Strafe zu verhängen beziehungsweise Anklage zu erheben. Die Stadtverwaltung Einbeck begrüßt dieses »salomonisches Ergebnis« ausdrücklich, da damit einerseits klargestellt sei, dass sich Bedienstete der Stadtverwaltung auch im öffentlichen Diskurs nicht unbegrenzt unsachlicher Kritik aussetzen müssten und zugleich der Sprecher der BI nur mit einer »Verwarnung« und ohne Geldstrafe davonkomme.

Abschließend weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mittlerweile auf www.bverwg.de veröffentlicht ist. Jeder Interessierte kann sich dort selbst ein Bild davon machen, welche Einwände die Stadt in ihrer Klage gegen die 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar vorgetragen hat und aus welchen Gründen das Gericht diese sämtlich nicht hat greifen lassen.oh