Briefwahl für die Bürgermeisterwahl jetzt möglich

Einbeck. Für die Einbecker Bürgermeisterwahl am 1. November kann man im Neuen Rathaus ab sofort seine Stimme abgeben. Zur Wahl stellen sich Dr Sabine Michalek, Dirk Heitmüller und Dr. Claudius Weisensee. Das Wahlbüro in Zimmer 110 ist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung – montags und dienstags von 8.30 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr sowie am Freitag, 30. Oktober, von 8.30 bis 13 Uhr – zugänglich. Im Neuen Rathaus gilt Maskenpflicht, die Abstandsregelungen sind zu beachten. Die Wählerinnen und Wähler werden außerdem gebeten, möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Ebenfalls mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Personaldokument. Bianca Rohlf (Foto), Mitarbeiterin im Sachgebiet Zentrale Dienste, händigt die Wahlunterlagen aus. Sie weist darauf hin, dass mit den Anträgen für diese Briefwahl auch gleich die Unterlagen für eine mögliche Stichwahl beantragt werden können. Falls im ersten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit erreicht, findet sie dann am 15. November statt.

Die Unterlagen dazu werden, wenn der Antrag jetzt gestellt wird, per Post zugeschickt. Wer seine Stimme vor Ort abgeben möchte, für den stehen Wahlkabinen im Foyer im ersten Stock des Neuen Rathauses zur Verfügung. Die Urne befindet sich in Zimmer 110. Wer sein Kreuzchen zuhause machen möchte, sollte dafür sorgen, dass die ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig wieder im Neuen Rathaus sind. Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich im Wahlbüro beantragt werden. Gewahrt ist die Schriftform auch durch Übermittlung per Telefax oder E-Mail, unter anderem online über die Homepage der Stadt Einbeck, www.einbeck.de.

Wer sich nicht sicher ist, ob er am Wahlsonntag seine Stimme vor Ort abgeben möchte oder wer zum Wahltermin verhindert ist, hat also ausreichend Gelegenheit, die Briefwahl zu nutzen. Für die Urnenwahl gilt, dass das Hygienekonzept für die Wahllokale das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wegen beziehungsweise innerhalb des Gebäudes vorsieht, die Einhaltung des Abstands von 1,50 Metern und das Mitbringen von eigenem Schreibzeug. In kleineren Wahllokalen wird der Zutritt so begrenzt, dass der Abstand jederzeit eingehalten werden kann.ek