Da war die Beweislage zu dünn

Amtsgericht: Freispruch nach Vorwürfen, unerlaubt gepostet zu haben

Einbeck. Daraus ließ sich keine Verurteilung machen, und schon die Erhebung der Anklage hätte überdacht werden können. Fahne mopsen und im Gegenzug dafür »Pfeffis« bekommen – dieser Aufruf war nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend hieb- und stichfest .

Vor dem Einbecker Amtsgericht wurden jetzt Vorfälle verhandelt, die sich zwischen August 2019 und Januar 2020 vorgetragen haben sollen. Dabei soll ein 22-Jähriger im Internet zur Teilnahme an einer Veranstaltung und zur Anwendung von Gewalt aufgerufen haben. Auf einer After-Demo-Party nach der Anti-Nazi-Demonstration vom 14. September wurde auf einer Internetseite ein »Pfeffi« – das sei ein Pfefferminzlikör, erläuterte der Angeklagte auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Thomas Döhrel – für jede einkassierte Nazi-Flagge ausgesetzt. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, im Internet Bilder eines Mannes ohne dessen Einwilligung veröffentlicht zu haben; es handelt sich dabei um Fotos, auf denen ein schon öfter in der rechten Szene einschlägig in Erscheinung getretener Mann zu sehen ist. Weiter soll der Angeklagte in zwei Fällen ebenfalls über das Internet die Behauptung aufgestellt haben, ein stadtbekannter Rechtsradikaler habe rechtsradikale Äußerungen getätigt. Es handele sich, so die Staatsanwaltschaft, unter anderem um einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

Sein Mandant bestreite die Tat, und er werde sich zur Sache nicht äußern, stellte der Verteidiger fest.

Amtsrichter Döhrel sezierte die Vorwürfe: Ihm sei nicht bekannt, dass Facebook eine Behörde sei, bei der man Anzeige erstatten könne. Das Foto der Person, das unerlaubt veröffentlicht wurde, sei vor dem Neuen Rathaus aufgenommen worden, das könne ein Zufall sein, eventuell habe das Interesse an diesem Gebäude im Vordergrund gestanden. Die Flagge zu »mopsen«, bedeute nicht zwangsläufig den Aufruf zum Diebstahl – eine anschließende Rückgabe sei ja möglich. Und dass ein bekannter Nazi auch Nazi-Symbole verwende, das sei nicht strittig. Er sehe, so Döhrel, keine Möglichkeit für einen Schuldspruch, und selbst die Staatsanwaltschaft musste die »dünne« Lage einräumen. Eine Einstellung des Verfahrens lehnte die Verteidigung ab.

Beweissicher ließen sich die Vorwürfe nicht nachvollziehen, so der Staatsanwalt; das alles sei zu wenig. Eine Schuld lasse sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, so bleibe nur ein Freispruch.

Bei den Ermittlungen seien die Behörden auf eine Person, seinen Mandanten, gestoßen, ohne weitere Ansätze zu verfolgen, kritisierte der Verteidiger. Weitere Zeugen seien nicht gehört worden.

Dem Freispruch-Plädoyer schloss sich das Gericht an. »Wir können nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte die Handlungen begangen hat.« Es lasse sich im Einzelfall nicht einmal etwas konstruieren. Wie man auf die Idee kommen könne, dass der stadtbekannte Nazi nicht entsprechend agiert habe, sei »schräg«. Eine Täterschaft sei dem 22-Jährigen somit nicht nachzuweisen. Und was die »gemopsten« Flaggen angehe, sei es in früheren politischen Auseinandersetzungen – ohne Internet – sicher einfacher gewesen, zu solchen Aktionen aufgerufen, die dann jedenfalls nicht vor Gericht geführt hätten.ek