Eine Versicherung ist Pflicht

Drohnenflug immer beliebter | Unbedingt an bestehende Gesetze halten

Versichert werden muss jede Drohne. Die maximale Flughöhe für Drohnen ist durch die neue Drohnen-Verordnung generell auf 100 Meter begrenzt.

Einbeck. Sie machen schöne Bilder aus der Vogelperspektive, gewähren Einsicht aus einem anderen Blickwinkel: Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Bei einer Drohne handelt es sich um ein Flugobjekt, das von Menschenhand gesteuert, automatisiert oder auch autonom fliegen kann.

Die Technik dieser kleinen Himmelsschwärmer hat sich innerhalb der letzten Jahre stetig verbessert. Es gibt immer mehr Menschen, die Drohnen auch privat nutzen möchten, um beispielsweise mit einer daran gekoppelten Kamera Luftaufnahmen anzufertigen. Wie Unternehmer, die Drohnen gewerblich nutzen wollen, müssen sich auch Privatnutzer an bestehende Gesetze halten. Wer Drohnen steigen lässt, unterliegt strengen Vorschriften.

Er haftet selbst bei Unfällen, die er nicht verschuldet. Wer eine Drohne benutzen möchte, sollte vorher auf jeden Fall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Denn das ist Pflicht. Die private Haftpflichtversicherung deckt den Drohnenflug in der Regel nicht ab. Die Versicherung schützt vor allem vor finanziellen Folgen, wenn beim Drohnenfliegen fremde Güter Schaden nehmen.

Ohne behördliche Erlaubnis dürfen nur Drohnen bis fünf Kilogramm geflogen werden. Sie dürfen nur auf Sichtweite gesteuert werden, das heißt, sie dürfen nur so weit fliegen, dass man sie noch mit bloßem Auge sieht. Drohnen haben anderen Fluggeräten immer auszuweichen.

Will man seine Drohne außerhalb des eigenen Grundstücks fliegen lassen, muss man sich informieren, ob das erlaubt ist. Ausgeschlossen ist das Fliegen von Drohnen in Flugverbotszonen. Verboten ist es auch, eine Drohne höher als 100 Meter fliegen zu lassen.

Eine Ausnahme gilt nur auf Modellflugplätzen. Drohnen werden gerne für Fotos benutzt - hier sollte man aber die Privatsphäre seiner Mitmenschen respektieren. Es gilt: Man darf sie nur mit deren Einverständnis fotografieren. Wer sich von einer Drohne in seiner Privatsphäre belästigt fühlt, sollte die Polizei rufen. Drohnenpiloten müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllen: Drohnen bis 250 Gramm darf jedermann steuern, für schwerere Exemplare gelten strengere Regeln: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen mit Name und Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein.

Das Schild muss dauerhaft, feuerfest und sichtbar sein. Die neue Drohnen-Verordnung empfiehlt eine Aluminium-Plakette. Wer Multicopter mit mehr als zwei Kilogramm fliegen will, muss vorher eine Theorieprüfung absolvieren. Für den Betrieb von Drohnen, die schwerer als fünf Kilogramm sind, braucht der Pilot eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde seines Bundeslandes. Die bundesweit geltende Luftverkehrsordnung untersagt es, Drohnen über Gefängnisse, Industrieanlagen, Militäranlagen, Botschaften, Parlamentsgebäude, Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnanlagen oder Krankenhäuser zu lenken.

Verboten sind zudem Flüge über und im seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen. Gleiches gilt für Plätze, auf denen gerade Rettungskräfte oder Polizisten im Einsatz sind. Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand muss eingehalten werden zu Unglücksorten. Drohnen mit mehr als 250 Gramm dürfen nicht über Wohngrundstücke fliegen. Gleiches gilt für alle Multicopter, die Ton- oder Filmaufnahmen machen können.

Ausnahme: Der Pilot hat die Zustimmung aller Bewohner. Vorsicht geboten ist bei Flügen über Naturschutzgebieten und Nationalparks. Nachts gilt zudem ein Flugverbot. Ein Kenntnisnachweis wird von Piloten von Drohnen über zwei Kilogramm gefordert. Wer eine mehr als zwei Kilogramm schwere Drohne fliegt und mit den Drohnenaufnahmen Geld verdient, also Gewerbetreibender ist, muss bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle eine theoretische Prüfung ablegen - beispielsweise unter www.kopter-schulung.de.

Prüfungsteilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Kosten für Kurs und Prüfung betragen mehrere Hundert Euro. Wichtig: Der Führerschein ist nur fünf Jahre lang gültig, dann muss er erneuert werden. Für private Drohnenpiloten reicht auch eine Einweisung bei einem Luftsportverband - beispielsweise über den Deutschen Aero Club oder den Deutschen Modellflieger Verband. Der falsche Einsatz von Drohnen kann Ärger bereiten und ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Aktuell wird an einer EU-weiten Vereinheitlichung der Drohnen-Gesetze gearbeitet.sts