Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales

Elternbeiträge zurück ab dem sechsten Streiktag

Ferienbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder nur wenig nachgefragt | Satzungsnachtrag regelt Rückzahlung

Einbeck. Mit einem Konzept zur Ferienbetreuung in den Kindertagesstätten und einem Betreuungsangebot für Schulkinder hat sich der Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Außerdem wurde ein Nachtrag zur Gebührensatzung für Kindergärten und Kinderkrippe beraten, wonach die Erstattung von Elternbeiträgen bei Streik geregelt wird.

Für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten wurden für die Sommerferien Schwerpunkte gebildet. Eine Ferienbetreuung soll es geben, wenn 15 verbindliche Anmeldungen aus dem jeweiligen Schwerpunkt vorliegen. Für die Betreuung wird ein Kostenbeitrag erhoben. Eine Umfrage bei den Eltern hat ergeben, dass diese Zahl nur im Regenbogenkindergarten erreicht wird. Auch eine nochmalige Kontaktaufnahme mit den Eltern hat keine ausreichende Zahl von angemeldeten Kindern erbracht. Die Verwaltung hat sich daraufhin mit dem Regenbogenkindergarten verständigt, dass in der ersten Ferienwoche elf Kinder, in der zweiten Ferienwoche acht Kinder und und in der dritten Ferienwoche sieben Kinder aus anderen Schwerpunkten dort mit betreut werden.Bettina Hillmer, SPD, äußerte sich enttäuscht darüber, dass das Angebot nur so minimal angenommen werde. Wenn die Kosten die Ursache seien, sollte man vielleicht daran etwas ändern. Das Konzept sei gut durchdacht, aber eventuell gebe es Verbesserungsmöglichkeiten. Wenn das Angebot gar nicht angenommen werde, sollte man auch darüber nachdenken, es fallen zu lassen. Vielleicht sei auch die frühere Festlegung darauf, ob die Betreuung benötigt werde, ausschlaggebend, so die Vermutung von Elternvertreter Torsten Mäntz. Zudem sollte man flexibler auf die Eltern zugehen. Der Kostenbeitrag, so Erzieherinnen-Vertreterin Maureen Knaak, sei notwendig, damit die Eltern die angemeldeten Kinder auch tatsächlich bringen würden; ohne eine solche Lösung habe man negative Erfahrungen gemacht. Den frühen Anmeldetermin habe man gewählt, weil sich alle Beteiligten darauf einstellten müssten. Der Bedarf, so Heidrun Hoffmann-Taufall, CDU, sei einfach nicht so hoch wie gedacht. Für sie sei das Konzept »sehr rund«, und Kindern und Eltern stehe auch einmal Urlaubszeit zu. Der Stadtelternrat, schlug die Ausschussvorsitzende Margrit Cludius-Brandt, SPD, vor, sollte nachfragen, warum die Eltern das Angebot nicht genutzt hätten - daraus ließen sich dann Rückschlüsse auf die Notwendigkeit ziehen. Ebenfalls nicht den erwarteten Bedarf hat die Ferienbetreuung für Grundschulkinder im Haus der Jugend gefunden. Ab dem 17. August soll es hier für zwei Wochen eine Betreuung geben. Bislang sind für die erste Betreuungswoche nur acht und für die zweite Woche 15 Kinder angemeldet, so die Verwaltung. Aufgrund dieser Tatsache werde ein zusätzliches Betreuungsangebot in den Sommerferien 2015 nicht vorgehalten. Es werde aber angestrebt, ein Angebot für die Herbstferien zu machen.

Beim Kindergartenstreik ist immer wieder die Forderung der Eltern nach Erstattung von Betreuungsgebühren erhoben worden. Der Rat hatte Anfang Juni einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion in den Ausschuss verwiesen. Der Landkreis Northeim hat dazu Stellung genommen: Im Rahmen des Zukunftsvertrages sei der freiwillige Verzicht auf Gebühren im Regelfall problematisch. Im vorliegenden Fall würde eine solche Entscheidung jedoch nicht beanstandet, weil den Mindererträgen auch Minderaufwendungen gegenüberstehen. In einem ersten Nachtrag zur Gebührensatzung wird künftig festgehalten, dass Notgruppen eingerichtet werden, wenn die Betreuung aus besonderen Gründen, etwa höhere Gewalt, im vereinbarten Kindergarten oder im vereinbarten Betreuungsumfang nicht möglich ist. In diesen Fällen sind die Entgelte weiterhin zu entrichten.

Fällt die Betreuung ganz aus, entfällt die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Gebühr tageweise anteilig ab dem sechsten ausgefallenen Betreuungstag. Bisher war das so nicht geregelt. Die Erstattung soll bei Selbstzahlern automatisch erfolgen; der Landkreis wird für die Fälle, bei denen er für die Betreuung aufkommt, keine Forderung stellen. Außerdem wurde präzisiert, dass es sich um den sechsten aufeinanderfolgenden Streiktag handeln muss. Alle Ausschussmitglieder begrüßten die schnell gefundene Regelung, die einstimmig empfohlen wurde.ek