Für Umbau und Sanierung stehen Förderprogramme bereit

Jahreshauptversammlung des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzervereins in Einbeck / Umweltberaterin der Handwerkskammer referiert

Ein Rückblick auf die Angebote 2011, Änderungen für Eigentümer sowie Möglichkeiten, durch Förderprogramme umwelt- beziehungsweise altersgerechte Umbauten an Häusern und Wohnungen zu finanzieren, standen im Mittelpunkt der jüngsten Versammlung des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzervereins in Einbeck. Ablehnend standen die Mitglieder einem (Wieder-)Eintritt des Vereins in den Landesverband gegenüber.

Einbeck. Im vergangenen Jahr hat der Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzerverein Einbeck seinen Mitgliedern wieder vier Informationsveranstaltungen angeboten. Sie waren gut besucht und zudem ein Weg, Mitglieder zu werben, wie der Vorsitzende Horst-Henning von Lindeiner, berichtete. Der nächste Stammtisch findet am 12. April ab 19 Uhr in der »Deutschen Eiche« statt. Guten Kontakt habe der Verein zum Einbecker Seniorenrat, was auch den Mitgliedern zugute komme. Die von der Stadt bereitgestellten Zuschüsse zur Renovierung von Wohnungen oder Geschäften seien so gut wie gar nicht abgefordert worden; die Notwendigkeit zur Sanierung bestehe aber weiter, machte von Lindeiner deutlich. Hilfreich wäre die Erstellung eines Mietspiegels, obwohl die Stadt dazu aufgrund von Einbecks Größe nicht verpflichtet sei.

2012, fuhr er fort, gebe es einige gesetzliche Änderungen in den Bereichen Steuern, Energie und Mietrecht. So sei die Grunderwerbssteuer in Niedersachsen auf 4,5 Prozent angehoben worden. Gesenkt wird die Einspeisevergütung für Solarstrom. Durch eine Mietrechtsänderung soll es leichter sein, Mietnomandentum zu bekämpfen. Nicht beseitigt wurden asymmetrische Kündigungsfristen, kritisierte der Vorsitzende: Für Mieter liege die Kündigungsfrist bei drei, für Vermieter bei drei, sechs oder neuen Monaten.

Die neue Energieeinsparverordnung halte dazu an, die Energieeffizienz einer Immobilie demnächst auch in Vermietungsanzeigen darzustellen. Neu ist auch die Trinkwasserverordnung, wobei sie nicht für Ein- und Zwei-Familienwohnhäuser gilt, sondern für größere Warmwasseraufbereitungsanlagen. Vor allem für Verwalter werde dies eine große Aufgabe. Zur Nebenkostenabrechnung riet von Lindeiner den Mitgliedern, sie möglichst schnell auf den Weg zubringen, damit eventuelle formelle Fehler innerhalb der Fristen korrigiert werden könnten.

459 Mitglieder – 372 Einzel- und 87 Partnermitgliedschaften – zählt der Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzerverein nach Angaben von Geschäftsführer Gert Richter aktuell. Der mit den Stadtwerken Einbeck vereinbarte Rahmenvertrag für Strom und Gas werde rege genutzt. Um stärker Einfluss zu haben auf Entscheidungen, die auch Mitglieder betreffen, wurde der Beitritt zu den Werbegemeinschaften in Einbeck und Dassel beschlossen. Mit der KWS hat der Geschäftsführer ausgemacht, dass man bei der Unterbringung ausländischer Mitarbeiter über längere Zeiträume eventuell zusammenarbeiten möchte.

Gegen den von Frank Raue vorgetragenen Kassenbericht gab es keine Einwände. Kassenprüfer Christian Bischof bestätigte eine einwandfreie Kassenführung. Der Vorstand wurde einstimmig entlastet. Als Kassenprüfer fungieren weiter Werner Sprecher und Christian Bischof. Über wohnwirtschaftliche Förderprogramme informierte die Beauftragte für Innovation und Technologie bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Umweltberaterin Anne Schütte. Eine der Förderstellen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa). Hier wird die Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien gefördert. Zu beachten ist beispielsweise bei Neubauten, dass erneuerbare Energie zum Einsatz kommen muss oder dass sie über den Standard hinaus gedämmt sein müssen. Zuschüsse gibt es für die Nutzung von Solaranlagen, Pellet-Heizungen oder Wärmepumpen, wobei Solarthermie nur gefördert wird, wenn sie heizungsunterstützend wirkt. Wichtig für die Antragsteller sei, nur geprüfte Anlagen und Pumpen zu nutzen.

Wieder neu ins Förderprogramm genommen wurden die Mini-Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung.Fördergelder können auch für die energetische Sanierung der Gebäudehülle beantragt werden. Wichtig ist dabei, dass der Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde. Es muss ein bedarfsorientierte Energieausweis vorgelegt werden, und die Programme sind kombinierbar mit den bafa-Angeboten. Maximal sind 75.000 Euro pro Wohneinheit als maximale Bemessungssumme möglich, wobei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwischen Kredit- und Zuschussprogrammen unterscheidet. Bei Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstern, Heizung und Lüftung sind 50.000 Euro pro Wohneinheit möglich.

Der Zinssatz bei Krediten liegt bei effektiv 1,1 bis 1,5 Prozent, wobei Tilgungszuschüsse bis 12,5 Prozent möglich sind. Einzelmaßnahmen können in Niedersachsen zudem über Sonderförderungen der NBank ermöglicht werden. Bei den Umbauten ist es wichtig, dass die Ausführung durch das Fachhandwerk geschieht. Energieeffizienzdarlehen in Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro sowie energetische Modernisierung von Wohneigentum zu zinsfreien Konditionen, gekoppelt an Einkommensgrenzen, erläuterte Anne Schütte ebenso wie Programme zum altersgerechten Umbauen, die nicht nutzerbezogen sind. Bis 50.000 Euro pro Wohneinheit können für diesen Zweck beantragt werden, Zuschüsse der Kranken- und Pflegekasse sind möglich. Antragsberechtigt für dieses Kreditprogramm sind alle Wohneigentümer. Ziel ist es, das Gebäude barrierefrei zu machen. Der Zinssatz beläuft sich auf 1,0 bis 1,56 Prozent. Viele Förderbausteine können einfließen, beispielsweise im Sanitärbereich. Das sei, so die Expertin, ein gutes Programm. Man müsse jedoch die richtige Reihenfolge beachten: erst beantragen und dann beginnen.

Der Wiedereintritt in den Landesverband würde den Verein pro Mitglied 12,50 Euro pro Jahr kosten; damit verbunden wäre eine Beitragserhöhung um neun auf 45 Euro für Hauptmitglieder. Die Mitgliedschaft biete unter anderem den Rückhalt eines starken Verbandes sowie günstigen Rechtsschutz, führte Gert Richter aus, wobei sich der Vorstand zu diesem Thema nicht einig sei. Langfristig könne man sich so fachliche Kompetenz sichern, gerade dann, wenn eine Nachfolge des Vorsitzenden anstehe. Angesichts der Tatsache, dass der Vereinsbeitrag seit 20 Jahren nicht erhöht wurde, sollte man durchaus über diesen Schritt nachdenken. Die Mitglieder kritisierten in der deutlichen Mehrheit, dass dieses Thema im Vorfeld schlecht oder gar nicht kommuniziert wurde, sie sprachen sich zum jetzigen Zeitpunkt dagegen aus.

Neu geregelt werden soll auch der Bezug der »Wohnart«: Nur wer ausdrücklich erklärt, dass er die Zeitschrift des Verbandes Hannover weiter beziehen will und dafür einen Zusatzbeitrag von sechs Euro pro Jahr bezahlen möchte, soll sie künftig zugestellt bekommen.ek