Gasverbrauch senken: Gebäude bleiben dunkel

Seit dem 1. September gilt die Energieeinsparverordnung. Viele kleinere Maßnahmen sollen mithelfen, den Energie- beziehungsweise vor allem den Gasverbrauch innerhalb der nächsten sechs Monate zu senken. »Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus«, so Wirtschaftsminister Robert Habeck. Da sind auch Unternehmen und die öffentliche Hand in der Pflicht. Unter anderem wird die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsenta­tiven Gründen ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Eine Ausnahme sind Sicherheits- und Notbeleuchtung.

 

Einbeck. In Einbeck werden demzufolge sowohl das Alte als auch das Neue Rathaus (Foto) überhaupt nicht mehr angestrahlt. Man habe das der Politik im August angekündigt, sagte Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek auf Nachfrage.

Die Verordnung sieht weiter eine Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen vor: Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt; Leuchtreklame ist also in den kommenden dunkleren Monaten nur in den Nachmittags- beziehungsweise frühen Abendstunden für sechs Stunden gestattet. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

Viele Einbecker Einzelhändler haben ihre Schaufensterbeleuchtung mit Inkrafttreten der Verordnung inzwischen komplett abgeschaltet, einige wenige beleuchten ihre Schaufenster allerdings nach wie vor, was der Einzelhandelsverband auch als Abänderung der zunächst geplanten Regelung durchsetzen konnte.

Wie es mit der Überwachung der Vorgaben, wozu auch die Absenkung von Raumtemperaturen in Geschäften und das Nicht-Heizen privater Pools zählen, aussieht, sei allerdings offen, sagte Fachbereichsleiter Arnd Severidt.

Die Verordnung sehe bislang keine Kontrolle und auch keine Bußgelder vor. Länder und kommunale Spitzenverbände hätten sich ebenfalls noch nicht geäußert. Der Gesetzgeber, so sei zu lesen, gehe davon aus, dass die Bevölkerung die Verordnung einhalte, mit Blick auf gestiegene Energiekosten auch im eigenen Interesse. Bislang gelte aber: keine Vorgaben, keine Handhabe.ek