Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales

Gebührengleichheit für Kita und Krippe noch nicht vom Tisch

SPD kündigt erneuten Antrag an / Verwaltung verweist auf Beschränkungen durch den Zukunftsvertrag: Kein Geld für eine Senkung

Der Antrag wurde zurückgezogen, zuvor sorgte er im Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales aber noch für Streit zwischen den Fraktionen: Die SPD hatte beantragt, für die städtischen Einrichtungen Kinderkrippe und Kindergarten Gebühren in gleicher Höhe zu erheben. Zudem sollte in den Kernstadtkindergärten die verstärkte Aufnahme von Kindern unter drei Jahren ermöglicht werden.

Einbeck. Die SPD begründete den Antrag damit, dass ab August alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Es gebe mehr Nachfrage nach Krippenplätzen, es würden auch verstärkt Kinder unter drei Jahren in den Kindergärten angemeldet. Die Angebote der Betreuung müssten flexibel nutzbar sein. Unterschiedliche Gebühren könne es daher nicht mehr geben. Bisher sei ein Krippenplatz teurer als ein Kindergartenplatz. »Die Entscheidung, welche Einrichtung ein Kind besucht, darf nicht unter finanziellen Aspekten getroffen werden, allein das Kindeswohl sollte ausschlaggebend sein«, so die SPD dazu. Bisher seien pro Gruppe nur drei Kinder unter drei Jahren möglich. Mit der Einrichtung einer weiteren Krippengruppe in der Kindertagesstätte Deinerlinde würden in der Kernstadt genügend entsprechende Plätze zur Verfügung stehe, stellte Fachbereichsleiter Albert Deike fest. In den Ortschaften sei es mitunter schwierig, Kinder unterzubringen. Die Stadt Einbeck könne den Rechtsspruch zum 1. August aber erfüllen, zumal die Bauarbeiten schon begonnen hätten. Gestartet werde in der Gruppe mit acht Kindern, jeden Monat komme ein weiteres Kind hinzu. Angesichts dieser Zahlen wäre es nicht erforderlich, eine weitere Öffnung der Kernstadt-Kindergärten vorzunehmen, so Deike.

Die Kosten für den Antrag, gleiche Gebühren für Kindergärten und Krippen zu erheben, be-zifferte er auf rund 43.000 Euro. Angesichts der Tatsache, dass die Stadt Entschuldungshilfe bekomme, stelle sich die Frage, ob sie so eine Maßnahme durchführen dürfe. Der Landkreis habe die Bedenken der Stadt bereits bestätigt. Eine Angleichung der Beiträge beziehungsweise eine Senkung der Krippen-Gebühren sei nicht möglich, solange die Ziele des Zukunftsvertrages nicht erreicht seien. Für Kreiensen, wo es jetzt schon gleich hohe Gebühren gibt, bleibt die Gebührenstruktur nach dem Fusionsvertrag bis Ende 2014 erhalten. Hier gilt ohnehin, dass die Gebühren jährlich um drei Prozent angehoben werden. Die von der SPD befürchtete grundsätzliche Mehrbelastung der Kreienser ab 2015 trete so nicht ein, das sei Panikmache, kritisierte Deike.

Man sollte nicht nur über unterschiedliche Gebühren reden, sondern familiäre und pädagogische Grundsätze sollten darüber entscheiden, welche Einrichtung genutzt werde, bekräftigte Rolf Hojnatzki, SPD. Schon 2007 sei vom Ausschuss eine einheitliche Gebührenhöhe empfohlen worden, was allerdings vom Rat wieder zu Fall gebracht wurde, auch unter Beteiligung der jetzigen Bürgermeisterin. Heute werde von ihr sogar noch schwereres Geschütz aufgefahren, nämlich das »universelle Totschlagargument« Zukunftsvertrag. Danach gebe es gar keine Chance, über eine Senkung nachzudenken, das habe die Verwaltungschefin von der Kommunalaufsicht gleich prophylaktisch organisiert. Dies sei kein angemessener Umgang mit ehrenamtlichem Engagement, bemängelte er. Eine einheitliche Gebührenhöhe wäre ein wichtiger familienpolitischer Beitrag. Die SPD werde nach politischen Wegen suchen, wie der Zukunftsvertrag und dieses familienfreundliche Modell in Einklang zu bringen seien. Die Fraktion ziehe diesen Antrag jetzt zurück, werde aber in der nächsten Sitzung eine veränderte Vorlage einbringen.

Die Bürgermeisterin müsse rechtswidrige Beschlüsse beanstanden, hob Albert Deike hervor. Der Landkreis hätte einen solchen Gebührenbeschluss beanstandet, man habe nur schon vorab danach gefragt. Er sehe es als Pflicht, so zu verfahren. Die Verwaltung habe der Politik damit eine ellenlange Diskussion erspart, die nichts gebracht hätte, so Heidrun Hoffmann-Taufall, CDU. Durch ihre Argumentation belaste die SPD das Klima. Die Kreienser seien von den Beschlüssen unberührt, es bleibe genügend Zeit, Vorarbeit dazu zu leisten, wie es ab 2015 weitergehe. Gebührenfreiheit würde sie sehr begrüßen, aber die könne sich die Stadt nicht leisten. Somit müsse man sehen, was man den Eltern zumuten könne und was politisch machbar sei, denn man habe viele Bereiche zu berücksichtigen: »Wir sind hier nicht im Wunschkonzert.«

Darauf, dass es sinnvoll sei, gleichhohe Gebühren beziehungsweise einen Gleichstand zwischen Einbeck und Kreiensen zu schaffen, verwies Elternvertreterin Dr. Annette Klocke. Es wäre wichtig, zu einer Einigung zu kommen. Außerdem zweifelte sie die von der Verwaltung angegebenen Kosten von 43.000 Euro an: Ihrer Berechnung nach wären die Kosten nur halb so hoch.

Sie sei angetreten, familiengerechte Lebensbedingungen zu schaffen, erläuterte Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek. Vor der Wahl habe sie aber auch deutlich gemacht, dass man unterschiedliche Strukturen zusammenbringen müsse. Der SPD-Antrag sei zwar aller Ehren wert, »Sie probieren es auch jedes Jahr«, aber eigentlich komme er zu früh, denn es sei nur ein Teilbereich aus dem komplexen Thema herausgebrochen. In Kreiensen sehe man gute Ansätze, etwa die Kuratoriums-Lösung für die Tagesstätten oder die sechsstündige Betreuung. Aus unterschiedlichen Modelle sollte man ein Gesamtmodell stricken, das passe und das dem Zukunftsvertrag gerecht werde. Wenn das dann im Durchschnitt keine Mindereinnahmen ergebe, könne die Kommunalaufsicht nichts dagegen haben. Gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, werde aber keine leichte Sache.

Der Antrag komme nicht zu früh, er sei ja schon einmal positiv beschieden würden, erinnerte Margrit Cludius-Brandt, SPD. Alle umliegenden Gemeinden hätten die unterschiedlichen Gebühren bereits abschafft. Von Panikmache könne keine Rede sein, man habe nur auf Fakten hingewiesen. Der modifizierte Antrag werde darauf abzielen, aus pädagogischen Gründen gleichhohe Gebühren zu erheben.ek