Gegen Hundedreck: Leinenzwang und Tütenpflicht

Einbeck. »Wider den Hundedreck«, mit einem Antrag der Einbecker CDU-Fraktion hat sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Bau bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Ziel soll es sein, uneinsichtige Hundebesitzer, die sich nicht um die Hinterlassenschaften ihres Tieres kümmern, spürbar finanziell zu sanktionieren.

»Das Thema begegnet uns beinahe täglich«, bedauerte Walter Schmalzried, CDU. Häufig würden die Hundehalter die Ansicht vertreten, sie bezahlten Hundesteuer – und damit wäre die Sache für sie erledigt – zu Sauberkeit seien sie nicht verpflichtet. Andere Städte, führte Hundebesitzer Schmalzried aus, gingen anders mit dem Thema um. So gebe es beispielsweise in Maastricht neben dem Leinen- auch einen Tütenzwang, und wer dagegen verstoße, müsse richtig bezahlen. Schnell hätten sich die Besitzer darauf eingerichtet.

Schmalzried sprach sich für eine ähnliche Lösung auch für Einbeck aus. dabei sollte der Hundebesitzer für alle Fälle nicht nur eine, sondern gleich zwei Tüten dabei haben. Sie ließen sich, das führte er am praktischen Beispiel vor, an der Leine festknoten – bei Bedarf immer griffbereit. »wir müssen bei Hundebesitzern ein Bewusstsein für Sauberkeit in der Stadt schaffen – und das geht nur, wenn es Geld kostet«, stellte er fest. Die Gebührenordnung sollte erneut beraten werden mit dem Blick auf den Tütenzwang.

Als gute Idee, die überprüft werden sollte, beurteilte Ulrich Vollmer, CDU, den Vorschlag. Damit werde eine Situation geschaffen, die vom Ordnungsdienst überprüft werden könne.

Da pädagogische Maßnahmen nicht ausreichten, seien Kontrolle und notfalls Sanktionen notwendig, stimmte Rolf Hojnatzki, SPD, zu. Die Stadt müsse allerdings auch personell für diese Anforderung gewappnet sein. Für eine »Posse« und »Notizen aus der Provinz« hielt Dr. Reinhard Binder, FDP, den Vorschlag. Sauberkeit sei eine Sache von Erziehung und Kontrolle. Jeder Bürger sollte Courage zeigen und Hundebesitzer, die sich falsch verhielten, darauf ansprechen.

»Der Alltag sieht aber anders aus«, gab Walter Schmalzried zu bedenken. »Eine Strafe müsse spürbar sein.« Seinem Antrag, den Leinenzwang um die Tütenpflicht zu ergänzen, stimmte der Ausschuss bei Gegenstimme von Dr. Binder zu. Im Falle einer Zuwiderhandlung greift die Gebührenordnung für Ordnungswidrigkeiten.ek