Gegenseitige Rücksichtnahme zählt

Einbeck. Immer wieder gebe es Beschwerden, dass Fahrradfahrer die Marktstraße befahren, erklären Lutz Rosenthal (Zweiter von rechts), Theo Strauß (Zweiter von links) und Lars Lachstädter (rechts) vom Ordnungsamt. Deshalb haben sie nun gemeinsam mit Oberkommissar Frank Junker eine Kontrolle durchgeführt. Gerade in der Marktstraße sei es eng, hier würden Kinder umherlaufen, Menschen aus den Geschäftseingängen heraustreten. Das könne, wenn ein Radfahrer durch die Zone fahre, schnell gefährlich werden. Die Ordnungshüter wiesen darauf hin, dass die Fußgängerzone nur morgens bis 10.30 Uhr und dann wieder ab 18 Uhr mit Rädern befahren werden dürfe.

Zu besonders gefährlichen Situationen kommt es dort, wo Radfahrer eigentlich gar nicht oder nur unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger treffen dürften. Gehwege sind grundsätzlich für Radfahrer über zehn Jahre tabu; Gehwege, auf denen durch ein Zusatzschild das Radfahren frei ist, haben Radfahrer maximal Schrittgeschwindigkeit zu fahren, und auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.

Mit der zunehmenden Zahl von E-Bikes habe sich diese Situation durch die zum Teil vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten noch erheblich verschärft. Oftmals werde auch beobachtet, dass Zweiradfahrer entgegengesetzt der Fahrbahn fahren würden. Ordnungsdienst und Polizei appellierten an die Radfahrer, auf die Beschilderung zu achten. Einige Straßen – wie der Neue Markt – sind für Radfahrer allerdings in entgegengesetzter Richtung befahrbar. Wer mit dem Rad außerhalb der festgelegten Zeiten durch die Fußgängerzone fährt, zahlt 15 Euro. Wird noch ein Passant behindert, kann das Bußgeld bis auf 20 Euro steigen. Radfahrer sollten sich – wie alle Verkehrsteilnehmer – rücksichtsvoll verhalten.sts