Hausnummern:

Grundstückseigentümer zum Anbringen verpflichtet

Einbeck. Hauseigentümer haben die Pflicht, ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen, also Hausnummern anzubringen. Darauf weist die Stadtverwaltung Einbeck nach immer wieder auftretenden Irritationen, Beschwerden und Nachfragen hin. Die entsprechende Regelung ist im Baugesetzbuch in Paragraph 126, Absatz 3 als Pflicht des Eigentümers aufgeführt. Die Stadt Einbeck greift die Verpflichtung in ihrer Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Paragraphen 4 auf. Vor allem Feuerwehr, Ärzte und Rettungsdienste sind auf gut lesbare Hausnummern angewiesen, um im Notfall schnell und ohne Zeitverzögerung das richtige Objekt zu finden und handeln zu können.

Jedes Grundstück, das mit einem als Wohnung oder für Gewerbe genutzten Gebäude versehen ist, erhält eine Hausnummer. Sie ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben der Eingangstür in einer Höhe von zwei bis 2,50 Metern so anzubringen, dass sie von der Straße aus deutlich sichtbar ist. Sollte sich die Eingangstür nicht an der Straßenseite befinden, muss die Hausnummer an der Hausecke neben dem Grundstückszugang angebracht werden. Die Eigentümer werden gebeten, in ihrem eigenen Interesse die Hausnummer auf Sichtbarkeit und Lesbarkeit hin zu überprüfen. Für Gebäude, an denen noch keine Hausnummer angebracht ist, sollte das mit Blick auf die Pflichten des Eigentümers umgehend geändert werden.ek