Aufenthaltstitel, rechtliche Fragen:

Hintergrundwissen zum Flüchtlingsthema vermittelt

Rund ums Thema Flüchtlinge und Integration drehte sich ein Vortrag im Einbecker Kinder- und Familienservicebüro (EinKi-FaBü), zu dem die Vorsit­zende des Lokalen Bündnisses für Familie, Martina Hainski, und Büroleiterin Corinna Kopp Bernadette Tusch (vorn links) begrüßen konnten.

Einbeck. »Viele Menschen wollen derzeit Flüchtlingen helfen«, so Mar­tina Hainski, und dafür sei es auch wichtig, grundlegende Informationen zu haben. Bernadette Tusch, Mitarbeiterin des Instituts für angewandte Kulturforschung (IfaK), engagiert sich bei »FairBleib« Südniedersachsen, einem von bundesweit 28 Beratungsnetzwerken, die sich unter anderem mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt beschäftigen. Flüchtlinge besser und zeitnah in Arbeit beziehungsweise Ausbildung zu bringen, sei wichtig, so Tusch, aber auf diesem Weg müsse man noch einige Hemmnisse abbauen.

Die Teilnehmer erhielten Informationen über recht-­liche Grundlagen, Asylverfahren, Dublin-Abkommen, Rechte und Pflichten von Migranten sowie finanzielle Unterstützung. So kann beispielsweise ein Asylantrag bei Behörden beziehungsweise Polizei gestellt werden. Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Grundgesetz, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Antifolter- und die Menschenrechtskonvention. Das häufig zitierte Dublin-III-Abkommen besagt, dass Flüchtlinge dorthin zurückgeschickt werden sollen, wo sie in Europa angekommen sind.

Als besonders schutzbedürftig gelten Flüchtlinge, die beispiels­weise Gewaltopfer oder traumatisiert sind. Asyl als politisch Verfolgte bekämen etwa drei Prozent der Flüchtlinge. Es gebe jedoch, so die Referentin, weitere Abschiebehindernisse, etwa Folter oder Krieg im Herkunftsland. Dann sei häufig mit einer positiven Asylentscheidung zu rechnen. Eine negative Entscheidung eröffne den Klageweg. Die gerichtliche Ablehnung eines Asylantrags bedeute nicht die sofortige Abschiebung. Ein Asylverfahren dauert einige Monate, wobei darauf gedrungen werde, diesen Zeitraum zu verkürzen. Politisch nicht gewollt sei es, dass abgelehnte Asylbewerber, die dennoch einen Aufenthaltstitel hätten, Arbeit aufnehmen könnten. Eine Aufenthaltserlaubnis ist befristet, eine Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet.

Eine Aufenthaltsgestattung gibt Asylbewerbern eine Verlängerung ihres Aufenthalts. Eine Duldung bedeutet die Aussetzung der Abschiebung für bis zu sechs Monate, Anschlussduldungen sind möglich. Weltweit, so Tusch, seien rund 50 Millionen Flüchtlinge unterwegs, so viele wie noch nie nach dem Zweiten Weltkrieg. 700.000 von ihnen suchen Hilfe in 44 Industrieländern. Die Verteilung auf die Kommunen in Deutschland erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der unter anderem Einwohnerzahl und Wirtschaftsstärke berücksichtigt. Pro Kopf und Jahr stehen in Niedersachsen 6.000 Euro pauschal für Aufwendungen zur Verfügung; 12.700 Euro sind es dagegen in Baden-Württemberg. Nach sehr niedrigem Stand 2006/07 sei die Zahl der Flüchtlinge nun wieder höher – mit steigender Tendenz. Eine wichtige Voraussetzung für Integration seien Kenntnisse der deutschen Sprache.

Jedoch gebe es für die Teilnahme an den Kursen unterschiedliche Voraussetzungen. Einige hätten schnell eine Zugangsberechtigung, andere müssten dagegen länger warten, und ein zusätzliches Problem seien die Vorbedingungen, die die Flüchtlinge mitbringen würden. Eine Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Hilfe wird derzeit über die Diakonie im Kirchenkreis eingerichtet. »In Ihrem Landkreis bewegt sich viel«, lobte Bernadette Tusch. Ein wichtiges Anliegen bleibe der schnellere Zugang zum Arbeitsmarkt, und dazu sei einiges im Wandel. Für den informativen Einstieg ins Thema dankte Martina Hainski, die im Namen des Bündnisses 200 Euro als Spende an den IfaK überreichte.ek