Hoher täglicher Drogenkonsum

26-Jähriger zu 18 Monate auf Bewährung verurteilt | Kein Weiterverkauf

Einbeck. Wegen Besitzes von 162 Gramm ­Marihuana wurde jetzt ein 26-jähriger Ein­becker am Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Weiter hat er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und zu versuchen, eine Kostenzusage für eine ambulante Drogentherapie zu bekommen.

Der junge Mann lebt von Sozialhilfe, eine Malerlehre brach er ab. Islamisch verheiratet ist er und lebt mit seiner Frau zusammen, die gerade das zweite Kind erwartet. Seit fünf Jahren kann er nicht arbeiten, da es Probleme mit seiner Aufenthaltserlaubnis gibt. Mehrmals nahm er deshalb schon Kontakt mit dem Landkreis und dem Konsulat auf. Seine Lebensgefährtin arbeitete vor der Schwangerschaft in einer Bäckerei, jetzt bekommt sie auch staat­liche Unterstützung.

Bei einer Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung am 6. Dezember 2019 fand die Polizei 162 Gramm Marihuana, 705 Euro, eine Feinwaage und weitere Gegenstände. Der ­Ermittlungsdienst stieß im Rahmen von Handyauswertungen auf den Angeklagten. Chat-Verläufe führten zur Anzeige und zu Durch­suchungen.

Angeklagt war der Einbecker wegen hoher Menge Marihuana-Besitzes und unerlaubtem Handeltreiben. Den damaligen Konsum von vier bis fünf Gramm pro Tag räumte der Mann ein, die Weiterveräußerung stritt er ab. Die Drogen waren primär für den Eigenkonsum, gegenseitig half man sich im Konsumentenkreis aus, teilte sein Verteidiger Sile Akinci mit, daher fand die Polizei ein solch große Menge. Eine Kostenzusage für eine ambulante Drogentherapie gab es, durch Krankheit und Corona-Pandemie war eine mehrmalige Teilnahme nicht möglich.

Die Bewährungshelferin äußerte sich positiv zu dem Angeklagten. Er zeige sich offen, wohne zusammen mit seiner Lebensgefährtin und habe regelmäßig Kontakt zu ihr. Durch die unklare Arbeits- und Lebenssituation sei es nicht einfach für ihn. Kontakt wurde zum Lukas-Werk aufgenommen und eine Therapie begonnen, sie aber nicht fortgesetzt. Acht Einträge stehen seit 2010 schon im Zentralregister, teilte Richterin Martina Sievert mit. Dazu zählen Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Leistungserschleichung. Eine Bewährungszeit sollte im Juni 2020 enden; der Besitz des Marihuanas falle in den Zeitraum. Zudem gebe es Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung, erforderliche Papiere wurden noch nicht vorgelegt.

Der Angeklagte betonte, er wolle ein ganz normales Leben führen und arbeiten gehen. Bald habe er zwei Kinder und bekomme pro Monat nur 190 Euro. Er möchte Geld verdienen, dies sei ihm nicht möglich. Mehrmals war er schon im Konsulat, eine Arbeitsberechtigung liege immer noch nicht vor.

Die Staatsanwältin sagte, dass man ihm den Handel nicht beweisen könne, den Besitz räumte er ein. Zwar wurde eine Feinwaage gefunden, doch keine weiteren Gegenstände, die auf Weiterveräußerung schließen lassen. Täglich konsumierte der junge Mann mehrere Gramm, gegenseitig wurde sich ausgeholfen.

Der Wert der Drogen liege weit über einer geringen Menge. Da schon acht Einträge vorliegen und die Tat während der Bewährungszeit erfolgte, beantragte sie eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Neben der Bewährungszeit von drei Jahren wünschte sie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie das Bemühen über eine Kostenzusage für eine Therapie. Positiv bewertete sie, dass es seit der Durchsuchung im Dezember 2019 keine weiteren Auffälligkeiten gab, ein zweites Kind unterwegs sei und er sich damals um eine Therapie gekümmert habe. Es liege eine günstige Sozialprognose vor.

Der Verteidiger stimmte ihr in vielen Bereichen zu. Ein gewerbsmäßiger Handel liege nicht vor, nur eigener Konsum und gegenseitige Aushilfe. Zwar konsumiere er weiter, doch habe sich die Menge auf ein Gramm pro Tag reduziert. Er beantragte eine Strafe von 14 Monaten auf Bewährung. Nach Beratung teilte das Schöffengericht um Richterin Sievert das Urteil mit: 18 Monate auf Bewährung. Der Vorwurf des Handels konnte nicht erhärtet werden. Durch einen Chat-Verlauf kam der Verdacht auf; bei einer Durchsuchung wurde er nicht be­stätigt. Für den Angeklagten spreche die Einräumung des Besitzes, dass seit Dezember 2019 keine weiteren Taten vorliegen, der positive Eindruck und die Sozialprognose mit demnächst zweitem Kind. Dagegen stehe die erhebliche Drogenmenge und die Voreintragungen im Zentralregister.

Das Gericht folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und hielt 18 Monate auf Bewährung für angemessen. Drei Jahre dauere die Bewährungszeit. Gebe es in der Zeit keine weiteren Straftaten, werde die Gefängnisstrafe erlassen. 60 Stunden gemeinnützige Arbeit sind abzuleisten sowie sich um eine Kostenzusage für eine Drogentherapie zu kümmern.mru