Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung

Hospitalstiftungen werden aufgelöst

Stiftungsvermögen für gemeinnützige und mildtätige Zwecke nutzen

Unter anderem mit Hilfe der Einbecker Hospitalstifungen wurde das ehemalige Waisenhaus in der Waisengasse saniert.

Einbeck. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung stimmten die Gremiumsmitglieder einstimmig der Vorlage der Verwaltung zu, die Einbecker Hospitalstiftungen zum 31. Dezember aufzulösen. Das Stiftungsvermögen fällt an die Stadt Einbeck, die es ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwenden darf.

Die Hospitalstiftungen werden durch die Stadt verwaltet. Entstanden sind sie in der heutigen Form durch den Beschluss des Bürgermeisters am 9. Juni 1943. Damit wurden mehrere – teilweise seit Jahrhunderten bestehende – Stiftungen zusammengefasst. Die aktuelle Satzung beschloss der Stadtrat am 19. Oktober 1994.

Über Jahrzehnte hat sich die Stiftung im Wesentlichen auf Vermietungen und Verpachtungen beschränkt. Seit einigen Jahren werden Liegenschaften auch intensiver genutzt und saniert wie das ehemalige Waisenhaus, Baustraße 23. Die damit verbundenen Baukostensteigerungen zeigten, dass die Stiftung als Grundeigentümer mit der Pflicht zum Erhalt ihres Vermögens an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gelangte. Dies gilt insbesondere in der andauernden Niedrigzinsphase, in der man liquide Mittel nicht ertragbringend anlegen könne, hieß es in der Verwaltungsvorlage.

Daher schlug die Verwaltung vor, die Hospitalstiftungen zum 31. Dezember aufzulösen. Nach der Zustimmung im Ausschuss für Finanz- und Rechnungsprüfung muss noch der Stadtrat Einbeck entscheiden. Das zufallende Stiftungsvermögen darf nur gemeinnützig und mildtätig eingesetzt werden.
Laut Haushaltsentwurf 2020 für die Hospitalstiftungen weist der Ergebnishaushalt 517.900 Euro Erträge und 522.700 Aufwendungen auf sowie der Finanzhaushalt 737.400 Euro Einzahlungen und 506.800 Auszahlungen. Das Bilanzvolumen bei der letzten geprüften Schlussbilanz 2017 betrug 5.167,670 Euro, der Anfangsbestand der Zahlungsmittel 2020 beläuft sich auf 852.207 Euro.

Vorteile der Auflösung seien, dass die Stadt Vermögensbestandteile künftig flexibler einsetzen und nutzen könne und nicht mehr den Restriktionen des Stiftungsrechts unterliege. Hinzu kämen Effizienzgewinne, die dadurch entstehen, dass kein gesonderter Haushalt mehr aufzustellen ist. Wie andere Stiftungen fällt diese künftig im Teilhaushalt I in den Bereich der Sondervermögen, teilte Kämmerin Hankel mit.mru