Hundesteuer muss zum 15. Mai bezahlt werden

Einbeck. Für das Kalenderjahr 2012 gelten die Steuersätze für die Hundesteuer unverändert gegenüber dem Vorjahr weiter. Danach beträgt die Steuer jährlich für den ersten Hund 84 Euro, für den zweiten Hund 108 Euro und für jeden weiteren Hund 156 Euro. Die Stadtverwaltung Einbeck hat daher auch 2012 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Hundesteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen Berechnungsgrundlage und Steuerbetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben, durch öffentliche Be­kanntmachung festzusetzen und auf die  Erteilung von schriftlichen Bescheiden zu verzichten. Die ausgegebene Steuermarke gilt als Dauermarke so lange, bis der Hund abgemeldet wird.

Die Hundesteuer wird in Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr festgesetzten Vier­teljahresbeträge am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig. Bei Steuerpflichtigen, die am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von den vereinbarten Konten abgebucht. Steuerpflichtige, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge bis zu den aufgeführten Daten zu entrichten. Der nächste Vierteljahresbetrag ist am 15. Mai fällig.oh