Hundesteuer: Steuersätze bleiben unverändert

Einbeck. Für das Kalenderjahr 2022 gelten die Steuersätze für die Hundesteuer unverändert gegenüber dem Vorjahr weiter. Danach beträgt die Steuer jährlich für den ersten Hund 84 Euro, für den zweiten Hund 108 Euro und für jeden weiteren Hund 156 Euro. Schriftliche Bescheide über Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 werden daher nicht erteilt.

Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 wird durch diese öffentliche Bekanntmachung für alle diejenigen Steuerpflichtigen festgesetzt, bei denen Berechnungsgrundlage und Steuerbetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Bei den ausgegebenen Steuermarken handelt es sich um Dauermarken und diese gelten solange, bis der Hund abgemeldet wird. Die Hundesteuer wird zum 1. Juli fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Teilzahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer in zwei Teilbeträgen zum 1. April und 1. Oktober fällig. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen im Laufe des Jahres, werden Änderungsbescheide erteilt.

Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungsgericht Göttingen erhoben werden. Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit den Festsetzungen der Hundesteuer stehen, telefonisch oder persönlich mit den zuständigen Sachbearbeitern erörtert werden. Nach vorheriger Absprache kann in Ausnahmefällen auch ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen. Zudem sind die aktuellen Zugangsbeschränkungen für die Dienstgebäude der Stadtverwaltung Einbeck zu beachten.oh