2014 ändert sich einiges für die Bürger

SEPA, IBAN, Portoänderung, Gelben Säcke oder Verkehrssünderkartei

2014 gibt es einige Änderungen für die Bürger: Ob SEPA, IBAN, Portoerhöhung, Reformierung des Flensburger Punktesystems, geplante Maut oder Energieausweise für Immobilien, viele Bereiche warten mit Modifizierungen auf.

Einbeck. Viele Menschen haben zu Weihnachten Briefe an Familienangehörige, Freunde oder Bekannte verschickt, doch wird ab dem 1. Januar das Porto teurer: Dann muss man für einen normalen Brief 60 Cent statt 58 Cent bezahlen. Vielen dürfte das Prozedere inklusive dem Aufkleben von Extramarken schon bekannt sein, denn erst vor knapp einem Jahr wurden die Preise von 55 auf 58 Cent erhöht.SEPA kommtAb dem 1. Februar verändert SEPA (Single Euro Payments Area) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands müssen dann nach europaweit einheitlichen Verfahren getätigt werden. Im Rahmen der Stand­ardisierung wird der nationale Zahlungsverkehr »abgeschaltet«, so dass zum Beispiel bisher geläufige Einzugsermächtigungen (nur in Deutschland) durch SEPA-Basis-Lastschriften ersetzt werden. Die 22-stellige International Bank Account Number (IBAN) löst die Kontonummer und der acht- bis 15-stellige Business Identifier Code (BIC) die Bankleitzahl ab. Zukünftig werden die Lastschriften in SEPA-Basis-Lastschriften (ähnlich der ehemaligen Einzugsermächtigung) und SEPA-Firmen-Lastschrift (vergleichbar mit dem Abbuchungsauftrag) unterschieden. Ein wichtiger Bestandteil beider ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (ID), die für den Geldeinzug benötigt wird; erhältlich bei der Deutschen Bundesbank.

Verkehrssünderkartei wird modifiziertAb dem 1. Mai tritt die modifizierte Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft. Früher verlor man den Führschein bei 18 Punkten, künftig schon bei acht. Allerdings werden auch weniger Punkte für die verschiedenen Delikte vergeben: Einen Punkt gibt es für »schwere Verstöße« wie Handynutzung am Steuer oder gefährliche Überholmanöver, zwei Punkte für »besonders schwere Verstöße« wie das Überfahren roter Ampeln sowie drei Punkte für »Straftaten« wie Unfallflucht, schwere Nötigung oder Trunkenheit am Steuer. Wer vier Punkte angesammelt hat, wird ermahnt; bei sechs gibt es eine Verwarnung. Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind wie das Fahren ohne Plakette in einer Unfallzone, werden nicht mehr in Flensburg registriert.

Warnweste auch im PkwEine Neuerung ist die Warnwestenpflicht nicht nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen, sondern auch für Privatpersonen im Straßenverkehr spätestens ab dem 1. Juli. Vorgeschrieben wird dabei zwar nur eine Weste pro Fahrzeug, doch sollte auch an die Mitfahrer gedacht werden. Dies vor allem in Bezug auf eine Panne oder einen Unfall, bei denen man oft das Auto verlassen muss.

Kennzeichen mitnehmen?Weiter angedacht wird, dass Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Kreis oder in ein neues Bundesland ihr bisherigen Kennzeichen behalten können. Gemäß Alexander Dobrindt, Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur, soll 2014 auch die Pkw-Maut für ausländische Autofahrer kommen. Ob so schnell ein entsprechendes Gesetz – vereinbar mit dem Europarecht – ratifiziert werden kann und es für deutsche Autofahrer dann kostenneutral bleibt, wird ein interessantes Thema bleiben.

Energieeinsparverordnung novelliertZum 1. Mai tritt eine Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft, die sich unter anderem auf den Energieausweis auswirkt. Auf neu ausgestellten Ausweisen ist künftig die Effizienzklasse einer Immobilie vermerkt, wobei die Skala von A+ (geringer Energiebedarf des Hauses) bis H (extrem hoher Bedarf) reicht. Wer eine Immobilie veräußern oder vermieten will, muss dann den Energieeffizienzstandard schon im Inserat vermerken. Spätestens bei der Besichtigung ist er dann auszuhändigen, selbst wenn er nicht verlangt wird. Die neue Verordnung bringt auch strengere energetische Anforderungen für Neubauten mit sich, die aber erst ab 2016 gelten. Zusätzlich kostet in einigen Bundes­ländern der Immobilienkauf ab 2014 mehr: Die Grunderwerbssteuer erhöht sich in Niedersachsen und Bremen von viereinhalb auf fünf Prozent, in Berlin von fünf auf sechs Prozent sowie in Schleswig-Holstein von fünf auf sechseinhalb Prozent.

Elektronische Gesundheitskarte (eEM)Beim Arzt gelten ab dem 1. Januar nur noch die elektronischen Gesundheitskarten (eEM) mit einheitlichem Logo, Chip und Foto. Wer zu Jahresbeginn noch keine eEM hat, wird nicht gleich in der Praxis abgewiesen, sofern die alte Chip-Karte noch gültig ist. Es kommt dabei aber auf das Entgegenkommen des Arztes an, ob er die alte Karte akzeptiert; der Patient hat keinen definitiven Anspruch darauf. Nach dem 1. Oktober gibt es die Möglichkeit nicht mehr, denn bis dahin sollen alle Bürger die neue Karte haben.

MindestlohnGeregelt wurde, dass der gesetzliche Mindestlohn in der Zeitarbeit ab Januar im Westen auf 8,50 Euro und im Osten auf 7,80 Euro. Kann ein Bürger seinen Grundbedarf nicht durch sein Einkommen ­decken, stockt der Staat innerhalb verschiedener, situationsabhängiger Abstufungen dies mit Hartz IV auf. Die Beträge der einzelnen Stufen werden ab dem 1. Januar jeweils um 2,27 Prozent erhöht, so dass sich die Zuwendungen im Regelbedarf auf 229 Euro auf dem niedrigsten Level und 391 Euro auf dem höchsten belaufen.

Neue SteuergesetzeBei der Rürup-Rente können Verbraucher ab dem neuen Jahr 78 statt 76 Prozent als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Ab dem 1. Januar ist es bei der Eigenheimrente (Riester-Rente) möglich, in der Sparphase bereits Kapital zu entnehmen, um bestehende Finanzierungen von Wohnungen zu begleichen. Bisher war das nur zum anstehenden Bau oder Kauf einer Wohnung erlaubt; Neuerdings darf das Kapital ebenfalls zur Modernisierung der Wohnung verwendet werden. Eine Erhöhung gibt es ebenfalls beim Grundfreibetrag, so dass ab dem 1. Januar 8.354 Euro steuerfrei bleiben (224 Euro mehr als 2013). Arbeitnehmer, die oft außerorts unterwegs sind, können sich ebenfalls freuen: So gibt es bei den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen ab acht Stunden Abwesenheit schon zwölf Euro und 24 Euro für mehr als 24 Stunden. An- und Abreisetage werden gesondert mit zwölf Euro berechnet.

Ab dem 13. Juni gelten beim Online-Shopping europaweit einheitliche Widerrufsregelungen: Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Gleichzeitig entfällt die deutsche »40 Euro-Klausel«. Bislang hatte der Händler die Rücksendungskosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zu tragen. Ab dem 13. Juni kann er die Kosten jedoch vom Kunden einfordern, wenn er ihn vorab darüber informiert hat.

EEG-Umlage erhöhtAb dem 1. Januar werden bei Fotovoltaik-Dachanlagen nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms nach den Sätzen des erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) vergütet. Das gilt aber nur für größere Anlagen mit einer Leistung von zehn bis einschließlich 1.000 Kilowatt. Betroffen sind außerdem nur Anlagen, die seit April 2012 in Betrieb genommen wurden. Stromverbraucher werden für die Förderung der erneuerbaren Energien ebenfalls stärker zur Kasse gebeten: Die EEG-Umlage erhöht sich um 0,963 Cent auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde.

Bis spätestens zum 1. Januar sind Vermieter aufgefordert, geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte einzubauen. Alte Zähler und Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern müssen dabei ausgetauscht werden, denn die Messdaten der Geräte dürfen dann nicht mehr für die Jahresabrechnung verwendet werden.

Gedrosselte StaubsaugerAb dem 1. September gibt es eine Drosselung für Staubsauger. Es dürfen ab dem Datum nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1.600 Watt Leistung bringen, ab 2017 nur noch 900 Watt.

Im Landkreis Northeim werden die Gelben Säcke ab dem 1. Januer von der Firma Mittelstädt aus Uslar eingesammelt, die auch die Glasabfuhr durchführt. An die Haushalte wurde daher in den vergangenen Tagen eine Grundversorgung verteilt, die eine Rolle je Einwohner pro Jahr umfasst. Der darüber hinausgehende Bedarf an Gelben Säcken kann durch eine Anforderungskarte schriftlich bei der Firma angefordert oder dem Abfallkalender des Landkreises entnommen werden. Die Karte soll dann vollständig ausgefüllt per Post, per Fax oder per E-Mail an die Firma gesendet werden. Die Zustellung der neuen Rollen erfolgt bei der nächsten Abholung der Gelben Säcke.mru