2020 gibt es Änderungen im Straßenverkehr

Einbeck. Ab dem 1. Januar gibt es wieder Änderungen, die den Straßenverkehr betreffen. Der Kraftfahrer-Schutz stellt die wichtigsten Modifikationen vor: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden künftig stärker geahndet. Beispielsweise werden Falschparker auf Rad- und Fußwegen stärker zur Kasse gebeten. Auch wer keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt nutzt, muss künftig mit 200 bis 320 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

2020 treten wieder neue Typklassen im Rahmen der Kfz-Versicherung in Kraft. Rund elf Millionen deutsche Autofahrer sind davon betroffen. Rund 40 Prozent der Autofahrer werden günstiger eingestuft, knapp 60 Prozent höher.
Das Mindestalter, um ein Moped zu fahren, wurde gesenkt. Jugendliche dürfen schon mit
15 Jahren den Rollerführerschein erwerben. Die Entscheidung über die Umsetzung liegt bei den Bundesländern. Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird bis 2025 verlängert und erhöht. E-Autos bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 erhalten Prämien bis zu 5.000 Euro, Plug-in-Hybride bis zu 4.500 Euro.

Auch für Radfahrer gibt es Änderungen, von denen auch Autofahrer betroffen sind. Zum Schutz der Zweiräder gilt ab Januar ein Mindestüberholabstand innerorts von 1,50 Metern und außerorts von zwei Metern – das gilt auch für Fußgänger und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen. Beim Rechtsabbiegen wird für Fahrzeuge ab dreieinhalb Tonnen zudem innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

Radfahrer dürfen künftig nebeneinander fahren, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Begleiten Aufsichtspersonen mit Kindern mit Fahrrädern auf Gehwegen, müssen alle Radfahrer vor dem Überqueren der Fahrbahn absteigen.

Auch beim Parken gibt es dank der Einführung des Begriffs »Eckausrundungen« Neues. War bisher nur das Parken an Kreuzungen und Einmündungen im Fünf-Meter-Bereich verboten, heißt es jetzt, auch bei Eckausrundungen aufzupassen. Hier gilt nämlich nun ebenfalls ein Parkverbot im Abstand von zwei Metern vor diesen Ausrundungen. Gibt es noch Radwege sind künftig Halteverbote von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten bzw. von fünf vor den Eckausrundungen vorgesehen.oh