Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Sanierung

Innenstadtnahes Bauen ermöglichen Bebauungsplan Nummer 78 »Deinerlindenweg« vorgestellt

Einbeck. Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 78 »Deinerlindenweg« mit örtlicher Bauvorschrift ist jetzt im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Sanierung vorgestellt worden. Damit soll nach dem Städtebaulichen Rahmenplan, der bereits aus dem Jahr 2015 stammt, ein neues innenstadtnahes Baugebiet entstehen, das die anhaltende Nachfragen nach Baugrundstücken in der Kernstadt abdeckt.

Die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei und des früheren Schwesternwohnheims hat die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) als Erschließungsträger von der Stadt Einbeck erworben mit dem Ziel, das Gebiet zu beplanen, zu erschließen und zu vermarkten. Die Fläche ist nach dem Abriss der früheren Bebauung und nach archäologischen Untersuchungen inzwischen komplett geräumt.

Neben der Deckung des Wohnraumbedarfs ermögliche man damit die Nachnutzung einer brach liegenden Fläche in Innenstadtnähe und somit eine Schonung des Außenbereichs, er­läuterte Planer Wolfgang Pehle von der Planungsgruppe Puche. Entstehen sollen hier ­Ein- und Mehrfamilienhäuser: Einfamilienhäuser im Kern, Mehrfamilienhäuser am Rand zum ­Mühlenkanal hin. Mit einer Wendeanlage beziehungsweise Stichstraße wird das Gebiet erschlossen. Die Anbindung an den Walkemühlenweg soll über eine Verbreiterung des Deinerlindenwegs erfolgen, von dort aus geht es ins Wohngebiet. Vorgesehen sind »typische« Einfamilienhäuser mit bis zu zwei Stockwerken sowie Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen.

Für den Bereich sind verschiedene Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen: Klimawirksame Maßnahmen sollen den Versiegelungsgrad verringern, ebenso Pflanz- und Entwicklungsmaßnahmen für Gehölzstrukturen, um die klimatische Situation positiv zu verändern. Klimaschutz wird weiter auch durch Maßnahmen unterstützt, die der Erhöhung des Oberflächenabflusses entgegen wirken. Zu den Vorschlägen zählen unter anderem, nur eine Zufahrt je Grundstück zu bauen, Erhalt und Entwicklung eines Galeriegehölzes am Mühlenkanal, Pflanzmaßnahmen auf Baugrundstücken, Begrünungen von Stellplatzanlagen, Straßenraumbegrünung und die Unzulässigkeit von Kiesflächen beziehungsweise sogenannten Schottergärten.

Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren beschlossen werden. Eine Dachbegrünung wäre möglich, es besteht aber keine Verpflichtung dazu. Zum zeitlichen Rahmen erläuterte Wolfgang Pehle, dass man im kommenden Frühjahr mit der Erschließung und ab Spätsommer 2022 mit der Bebauung beginnen könnte. Man gehe da­von aus, dass es eine rege Nachfrage geben werde.

Einstimmig wurden die Planungsbeschlüsse empfohlen. Dem Entwurf des Bebauungsplans hat der Ausschuss zugestimmt. Nun soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.ek