Jugendarrest für schweren Diebstahl und Brandstiftung

Vor Einbecker Amtsgericht: Junge Straftäter haben Schließfächer und Automaten im Hallenbad geknackt / Ein Täter legt Feuer

»Das war eine einmalige, aber auch eine einmalig dämliche Tat«, stellte Amtsgerichtsdirektor Döhrel zum Ende des Verfahrens fest. Zu Dauerarreststrafen hat das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Einbeck jetzt zwei Heranwachsende verurteilt. Sie haben im vergangenen September einen Einbruchdiebstahl ins Einbecker Hallenbad verübt und dabei eine größere Menge Bargeld erbeutet. Einer der beiden steckte außerdem den Kassenautomaten an, und er legte einen Brand im Büro des Bäderleiters. Insgesamt ist ein Sachschaden von rund 50.000 Euro entstanden; das Schwimmbad musste zehn Tage lang geschlossen bleiben. Beide Jugendlichen, das hielt ihnen das Gericht zugute, waren geständig, sie bereuten ihre Taten, und sie entschuldigten sich.

Einbeck. Gemeinsam haben die Jugendlichen, beide 19 Jahre alt, am 7. September kurz vor Mitternacht beschlossen, ins Einbecker Hallenbad einzubrechen. Sie haben, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, das Schloss einer Zauntür geknackt, um auf das Schwimmbadgelände zu kommen. Durch eine wegen eines Defekts in dieser Nacht nicht abgeschlossenen Kellertür sind sie ins Gebäude eingedrungen, wo sie Schließfächer aufhebelten und den Kassenautomaten leerten. Mehrfach bauten sie Schlösser aus, um Einbruchspuren zu vertuschen. Während der Jüngere der beiden Täter sich mit der Beute entfernte, legte der Ältere Feuer, sowohl am Aktenschrank im Büro des Bäderchefs als auch im Kassenautomaten. Alkohol war zwar im Spiel, aber nicht maßgeblich, denn die Täter konnten gezielt und geplant vorgehen.

Beide Angeklagten waren vor Gericht zu Aussagen bereit, und so stellten sie den Verlauf der Nacht vom 7. auf den 8. September dar: Der ältere Jugendliche, Auszubildender im Einbecker Schwimmbad, hatte eine Woche bei seinem Freund in Einbeck übernachtet, weil er außerhalb wohnte und sonst nicht rechtzeitig zum Dienst gekommen wäre. Am Mittwoch wurde Bergfest gefeiert, und hier wurde die Idee für das spätere Vorgehen konkret. Beide hätten kein Geld gehabt, waren »gefrustet und alles«, sagte der junge Mann aus. Sie seien eingebrochen, hätten das Geld rausgeholt, und er habe Feuer gelegt. Wie man auf diese Idee kommen könne, dazu fragte Amtsrichter Döhrel mehrfach nach. Immerhin müsse beiden klar gewesen sein, dass es um größere Summen ging. Das sei etwas anderes, als etwa angetrunken Leergut zu stehlen. »So etwas macht man nicht aus Blödsinn.« Aufgrund seiner finanziellen Situation – »Ich brauchte Geld für Miete und Essen« – sei er sofort auf die Idee angesprungen, sagte der jüngere Täter. Zudem wollte er sich mal wieder etwas leisten können. Mit einer so großen Beute hätten sie aber eigentlich nicht gerechnet. Die Ortskenntnisse des ehemaligen Auszubildenden waren nützlich bei ihrem Vorhaben. Als der angedeutet habe, er werde Feuer legen, habe er versucht, ihn davon abzuhalten, sagte der jüngere Freund. Er habe sich nicht wohl gefühlt in seiner Ausbildung, so der ehemalige Schwimmbad-Mitarbeiter. Im Sommer habe er die Prüfung nicht geschafft, er sei nicht immer der Fleißigste gewesen, es habe Sprüche gegeben, und er habe die Kollegen nicht gemocht und sich schlecht behandelt gefühlt. Dass alles aufbrennen könnte, sei ihm nicht klar gewesen.

Nach der Tat haben beide die Geldbehälter geknackt und geleert, und mit einem Taxi sind sie nach Sudheim gefahren, um sie dort wegzuwerfen. Der jüngere Täter hat Schulden bezahlt, »und dann haben wir’s uns ‘ne Woche gutgehen lassen.« Übrig blieben anschließend gut 500 Euro, die nach dem Geständnis zurückgegeben wurden. Ein paar tausend Euro wurden innerhalb einer Woche »auf den Kopf gekloppt«, wunderte sich der Amtsrichter – für Party und dumme Sachen, wie die Angeklagten einräumten. »Man hätt’s nicht machen müssen«, stellten sie nach den Geständnissen fest. Gestellt habe er sich schließlich, weil er sich schlecht gefühlt und sich sein Gewissen gemeldet habe, sagte der der Brandstiftung Angeklagte. Ein beschädigtes Büro, ein zerstörter Kassenautomat, dessen Neubeschaffung allein rund 20.000 Euro kostete, ein abgebrannter Schrank, verkohlte Akten, eine verräucherte Eingangshalle, umfangreiche Reinigungsarbeiten, eine zehntägige Schließung: Es sei ein Schaden von knapp 50.000 Euro entstanden, sagte der Leiter der Bäder in seiner Zeugenaussage. Dass sich der Auszubildende nicht wohlgefühlt habe, habe er nicht bemerkt, es habe keine Vorkommnisse in dieser Hinsicht gegeben.

Der ältere Angeklagte hat einen Realschulabschluss. Seine Ausbildung will er Ende Januar doch noch abschließen, zudem hat er parallel einen anderen schulischen Ausbildungsweg eingeschlagen. »Er will wieder alles auf die Reihe bekommen«, bestätigte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Anders sieht es bei seinem Freund aus: Er wird im Sommer 20 Jahre alt, hat bisher keinen Hauptschulabschluss und lebt schon seit geraumer Zeit allein, wobei es von den Eltern keine finanzielle Unterstützung gibt. Allerdings hat auch er inzwischen den Weg Richtung Schulabschluss und Ausbildung eingeschlagen.

Es gebe nichts, was die Sache entschuldige, sagte der Anwalt des der Brandstiftung Angeklagten, Marc Hainski, auch nicht die Tatsache, dass den Jugendlichen sozusagen Tür und Tor offenstanden. Eine Erklärung sei, dass es dem Jugendlichen bislang immer gut gegangen sei, dass er aber nicht damit umgehen konnte, dass andere nun nicht nett zu ihm gewesen seien. Er habe Probleme mit sich selbst und müsse noch viel lernen über das Leben – das habe ihn jetzt eingeholt. Immerhin stehe er vor einem Scherbenhaufen mit 50.000 Euro Schulden, und es werde Jahre brauchen, sie zu begleichen. Er werde sehen, dass er sein Geld künftig nicht für Partys ausgeben könne, sondern für Wiedergutmachung. Beide Angeklagten entschuldigten sich bei den Stadtwerken für den Schaden, und sie zeigten Reue.

Beide wurden des gemeinschaftlichen schweren Diebstahls in einem besonders schweren Fall für schuldig befunden. Der ältere Täter wurde zudem für die Brandstiftung verurteilt, die er aus Frust und zur Verdeckung der Tat begangen hat. Für beide wurde das Jugendstrafrecht herangezogen. Das Schöffengericht einigte sich schnell, dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft zu folgen: Vier Wochen Dauerarrest für Diebstahl und Brandstiftung, eine Woche Dauerarrest für Diebstahl, dazu die Auflage einen halbjährigen sozialen Trainingskurs zu absolvieren. Da die Brandstiftung der schadensmäßige Schwerpunkt war, wurde hier die höhere Strafe verhängt. Jeder Erwachsene, vermutete Richter Döhrel, hätte die Konsequenzen seines Tuns bedacht – die beiden Heranwachsenden nicht. Geständnis, Reue und Entschuldigung sowie das Bemühen um eine weitere Ausbildung hätten sich auf die Urteilsfindung ausgewirkt, wobei man die Höhe des Schadens und die Schwere der Tat nicht außer Acht gelassen habe. Die Regressforderung der Stadtwerke werde beide hart treffen. Beide Angeklagte nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an.ek