Keine Feuerwerkskörper in der Innenstadt zünden

Einbeck. In der Kernstadt Einbeck gilt für Marktplatz, Hallenplan, Markt-, Maschen-, Tiedexer Straße, Götgengasse, Breil, Pastorenstraße, Oleburg, Wolper-, Judenstraße, Pfänderwinkel, Lange Brücke, Münster-, Knochenhauerstraße, Hören, Geiststraße, Breiter Stein und Neue Straße am 31. Dezember und 1. Januar das Verbot, pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und Knallkörper abzubrennen. Verstöße gegen diese Anordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden.sts